Detlef Heerlein erklärt die Durchführung der Bundestagswahl am 26.09.2021.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Bundestagswahl 2021 ein
Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € / Mitglied des Wahlvorstands festzusetzen.
Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit“ im Finanzplan aufgeführt und entsprechend bereitzustellen.