Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-029/21 (von Frau Rosemarie Redwitz) auf Errichtung eines Reit- und Bewegungsplatzes auf einer Teilfläche des Grundstückes FlNr. 410 der Gemarkung Haarbrücken wird, unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen zugestimmt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Gebäudeabstand zum Wohnhaus Haarbrücker Straße 25 auf 30 m vergrößert wird.

Die Antragstellerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zaunpfosten für den Elektrozaun bauordnungsrechtlich nicht direkt auf oder Grundstücksgrenze zwischen FlNr. 410 und 411 genehmigt werden können.

Die Antragstellerin wird weiter darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer Reithalle an gleicher Stelle und mit den gleiche Abmessungen wie der Rietplatz, vorbehaltlich der Einreichung der dafür erforderlichen formgerechten Bauantragsunterlagen und Eingabepläne, aus Abstandsflächenrechtlichen Gründen (ohne Abstandsflächenübernahme oder entsprechendem Grundstückszuerwerb) auch bei Einhaltung der übrigen Auflagen und Bedingungen der Fachbehörden und der Bauaufsichtsbehörde, nicht genehmigt werden kann.

Der Antragstellerin werden im Rahmen der Baugenehmigung für den Reit- und Bewegungsplatz auch die Auflagen und Bedingungen des Veterinäramtes bzgl. Pferdehaltung, Pferdeunterbringung und weitere Voraussetzungen für die Pferdehaltung und die erforderlichen Qualifikationen des Betreibers zur Kenntnisnahme und Beachtung mit zugestellt.

Die Antragstellerin wird ebenso darauf hingewiesen, dass die Nutzungsänderungen innerhalb der bestehende landwirtschaftlichen Betriebsgebäude bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind und dafür ein formgerechter Bauantrag mit Betriebsbeschreibung und Eingabeplänen einzureichen ist.
Die Auflagen und Bedingungen der zu beteiligenden Fachbehörden zu diesem Vorhaben würden dann Bestandteil einer Baugenehmigung.


Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.


Elke Protzmann
Dritte Bürgermeisterin