3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-029/21 (von Frau Rosemarie Redwitz) auf Errichtung eines
Reit- und Bewegungsplatzes auf einer Teilfläche des Grundstückes FlNr. 410
der Gemarkung Haarbrücken wird, unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen
zugestimmt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Gebäudeabstand zum Wohnhaus
Haarbrücker Straße 25 auf 30 m vergrößert wird.
Die Antragstellerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zaunpfosten
für den Elektrozaun bauordnungsrechtlich nicht direkt auf oder Grundstücksgrenze
zwischen FlNr. 410 und 411 genehmigt werden können.
Die Antragstellerin wird weiter darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer
Reithalle an gleicher Stelle und mit den gleiche Abmessungen wie der Rietplatz,
vorbehaltlich der Einreichung der dafür erforderlichen formgerechten
Bauantragsunterlagen und Eingabepläne, aus Abstandsflächenrechtlichen Gründen
(ohne Abstandsflächenübernahme oder entsprechendem Grundstückszuerwerb) auch
bei Einhaltung der übrigen Auflagen und Bedingungen der Fachbehörden und der
Bauaufsichtsbehörde, nicht genehmigt werden kann.
Der Antragstellerin werden im Rahmen der Baugenehmigung für den Reit- und
Bewegungsplatz auch die Auflagen und Bedingungen des Veterinäramtes bzgl.
Pferdehaltung, Pferdeunterbringung und weitere Voraussetzungen für die
Pferdehaltung und die erforderlichen Qualifikationen des Betreibers zur
Kenntnisnahme und Beachtung mit zugestellt.
Die Antragstellerin wird ebenso darauf hingewiesen, dass die Nutzungsänderungen
innerhalb der bestehende landwirtschaftlichen Betriebsgebäude
bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtig sind und dafür ein formgerechter
Bauantrag mit Betriebsbeschreibung und Eingabeplänen einzureichen ist.
Die Auflagen und Bedingungen der zu beteiligenden Fachbehörden zu diesem
Vorhaben würden dann Bestandteil einer Baugenehmigung.
Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.
Elke Protzmann
Dritte Bürgermeisterin