Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Heerlein trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

Der Schienenpersonennahverkehr wird in Bayern durch die Bestellorganisation des Freistaats Bayern, die Bayerische Eisenbahngesellschaft, verantwortet.

 

Diese hat mit Betriebsaufnahme zu Fahrplanwechsel im Dezember 2023 die Verkehrsleistung neu an die DB Regio AG vergeben. Damit ist das Fahrplanangebot im Wesentlichen für einen Zeitraum bis zum Jahr 2035 festgelegt. DB Regio ist an dieser Stelle Auftragnehmer und entscheidet nicht selbst über Umfang und Qualität der Leistungen.

 

Diese Vergabe ist für das gesamte Netz Franken-Südthüringen mit einem Umfang von 5,7 Mio Zugkilometern erfolgt. Die Strecke Sonneberg-Coburg-Nürnberg ist dabei eine wesentliche Angebotsachse.

 

Der Streckenabschnitt Sonneberg-Coburg wird in einem in den Hauptverkehrszeiten verdichteten Stundentakt bedient. Dabei erfolgt die Anbindung in Richtung Nürnberg ab Coburg immer über die Neubaustrecke. Ausnahmen gibt es nur, wenn der sogenannte schnelle RE fünfmal am Tag nach/von Erfurt fährt.

 

Ein dichterer Takt auf der Strecke hätte grundsätzlich von der BEG in der Ausschreibung bestellt und finanziert werden müssen. Allerdings gibt die vorhandene fast durchgängig eingleisige Strecke an dieser Stelle betriebliche Restriktionen vor. Für dichtere Takte wären weitaus mehr Begegnungsstellen erforderlich. Im besten Falle ist eine durchgehende Zweigleisigkeit erforderlich, damit Verspätungen nicht auf den Gegenverkehr übertragen werden.

 

Für Maßnahmen an der Infrastruktur ist aber grundsätzlich zunächst der Bund gemäß GG Art. 87e zuständig. 20 % der Mittel (geregelt über den Bedarfsplan zum Bundesschienenwegeausbaugesetz) sollen dabei in Schienenwege fließen, die dem SPNV dienen. Dafür findet eine Abstimmung zwischen Bund und Bundesland statt. Eine Finanzierung über den Freistaat ist damit nicht ausgeschlossen, unterliegt aber gewissen Restriktionen.

 

Unter den aktuellen Bedingungen ist ein S-Bahn-ähnlicher Verkehr auf der Strecke nicht darstellbar.

 

 

Haltepunkte

 

Zusätzliche Haltepunkte werden nicht von der DB AG finanziert, sondern in den bisherigen Fällen in der Region durch den Freistaat Bayern (Rödental Mitte, Coburg Nord und Coburg-Beiersdorf).

 

Der Einrichtung geht immer eine Potentialabschätzung voraus und die Prüfung, ob weitere Halte im Fahrplanregime untergebracht werden können. Für den Vorschlag Haarbrücken ist in den zurückliegenden Jahren bereits eine Prüfung erfolgt, die vor allem an der vorhandenen Infrastruktur (Eingleisigkeit und Querungsbedarf für einen möglichen Zugang) gescheitert ist, aber auch dadurch, dass der Siedlungsschwerpunkt nicht im direkten Einzugsbereich liegen würde (gilt noch stärker für Wildenheid).

 

 

Tariffragen

 

Aktuell wird eine Grundlagenstudie erstellt, die die Voraussetzungen für einen Beitritt von Stadt und Landkreis Coburg zum Verkehrsverbund Nürnberg prüft. Es ist ausdrückliche Vorgabe des Freistaats Bayern, dass es keine verbundfreien Räume mehr geben soll. Deswegen wird die Grundlagenstudie mit 90 % gefördert, sowie weitere Fördermaßnahmen für die späteren verbundbedingten Lasten in Aussicht gestellt.

 

Dabei ist allerdings nicht mit einer deutlichen Vergünstigung der Tarife im Bereich des Landkreises zu rechnen. Günstiger werden vor allem längere Strecken bis Nürnberg oder darüber hinaus. Wenn eine Vergünstigung im Nahbereich gewünscht ist, kann das auf Kosten des Aufgabenträgers (also des Landkreises Coburg) umgesetzt werden. Alle Mindereinnahmen müssen der DB AG gegenüber dem heute gültigen Tarif ausgeglichen werden.

 

Zu beachten ist noch, dass die Bahncard im VGN keine Gültigkeit hat, so dass es im Einzelfall durchaus auch zu höheren Kosten kommen kann.

 

Der mögliche VGN-Beitritt zum 01.01.2024 würde sich ausschließlich auf die Tarifstruktur auswirken. Es wird also andere Tarifangebote geben (z. B. Tageskarten oder neue Monatskartenmodelle, sowie Handy- und Online-Tickets und für Schüler ein 365-Euro-Jahresticket). Für die Verkehrsangebote bleiben die Aufgabenträger, also Stadt und Landkreis für den Busverkehr und die BEG für den Bahnverkehr, weiterhin zuständig. Wobei davon auszugehen ist, dass der VGN Verbesserungen z. B. bei Bus- und Bahnanschlüssen einfordern wird. Die Finanzierung obliegt dabei aber den lokalen Aufgabenträgern.

 

Ein Tarifvergleich mit verdichteten Verkehrsräumen bleibt insofern schwierig, als dass die Angebots- und Nachfragedichte in aller Regel kaum vergleichbar ist. Die Tarifeinnahmen decken aktuell bayernweit im Schienennahverkehr ca. 30 % der Aufwendungen. Bei Busverkehren wird durchschnittlich eine höhere Kostendeckung erzielt von ca. 60 %. Das ist aber stark von der jeweiligen örtlichen Situation abhängig. Im Landkreis Coburg liegen wir z. B. deutlich darüber begründet durch eine sehr günstige Vertragssituation nach der Ausschreibung von 2016. Im VGN liegt die Kostendeckung bei ca. 55 % begründet durch das sehr heterogene Bedienungsgebiet aus Verdichtungsraum und ländlichen Bereichen.

Die Einführung des 365-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler im VGN zum laufenden Schuljahr verursacht im VGN beispielsweise ein erhöhtes Defizit von ca. 43 Mio. Euro. Dieses Defizit wird vom Freistaat Bayern mit 30 Mio. Euro gefördert, die verbleibende Summe muss anteilig durch die Aufgabenträger im VGN gedeckt werden.

 

 

Bisherige Bemühungen der Stadt Neustadt b. Coburg:

 

Der S- Bahnartige Ausbau mit zusätzlich gewünschter Haltestelle Haabrücken wurde bereits seit 1997 wiederholt von der Stadt Neustadt gefordert. 2008 bis 2010 gewann dieses Anliegen nochmals an Bedeutung, da sich neben der Stadt auch Haarbrücker Bürger, die ÖPNV Stelle von Stadt und Landkreis Coburg und auch MdL J.W. Heike aktiv hierfür mit Schreiben an die Bahn und dem Wirtschafts- und Verkehrs Ministerium gewandt hatten, da ein Halt Haabrücken in den Potentialabschätzungen der Bahn kurzzeitig auch realistisch erschien.

Nach entsprechendem Schriftverkehr erhielten wir leider mit Schreiben vom 23.12.2010 dann eine Absage vom zuständigen Ministerium für einen Halt Haarbrücken, da nach detaillierter Untersuchung durch DB Netz AG insgesamt 15 Züge pro Tag aus fahrplantechnischen Gründen den Halt Haarbrücken nicht hätten bedienen können.

Ergebnis: „der gewünschte Halt Haarbrücken wird auf absehbare Zeit nicht weiter verfolgt“.

 

Ergebnis:

 

 

Da sich an der Sachlage nichts geändert hat, sind weitere Schreiben an das Staatsministerium (neu zuständig Bay. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) und die BEG aus Sicht der Verwaltung nur wenig erfolgsversprechend.

 

Die Haltestelle Wildenheid außerhalb jeglicher Bebauung im „Forst“ wurde schon vor 20 Jahren nicht weiterverfolgt, der Halt Haarbrücken bleibt weiterhin wünschenswert.

 

Wie oben ausgeführt ist das Fahrplanangebot für einen Zeitraum bis 2035 bereits festgelegt und unter den aktuellen Bedingungen aus Sicht der Bahn ein S-Bahn-ähnlicher Verkehr auf der Strecke nicht darstellbar.

 

Der öffentliche Linienverkehr in Neustadt ist derzeit voll auf den Schülerverkehr (Schulbeginn- und Schulendzeiten) abgestellt; zusätzliche Anpassungen an die Bahnzeiten sind insofern nur möglich, wenn auch der Busverkehr erhöht würde.

Dann kämen wir aber sehr schnell als Stadt Neustadt auch zu hohen Defizitausgleichszahlungen, die bisher vermieden werden konnten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre eher der Kreistag für die grundsätzlichen Fragen (S – Bahn, Schienenausbau und Tarife) als Gremium ggf. zuständig.

 

Den FW in Person von Stadtratsmitglied Michael Weyh wurde die Sachlage bereits im Ordnungsamt im Gespräch ausführlich erläutert.

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass Kanat Akin und er im Kreistag einen entsprechenden Antrag gestellt hätten. Bei entsprechender Beschlussfassung müsse von erheblichen zusätzlichen Kosten ausgegangen werden.


Stadtratsmitglied Michael Weyh ist mit der beschriebenen Situation nicht zufrieden. Man könne sich zusammen setzen mit dem Ziel, einen eigenen Tarifverbund zu gründen. Außerdem müsse man es immer wieder bei den zuständigen Stellen versuchen nach der Devise „Steter Tropfen höhlt den Stein“. In den Ballungsgebieten gebe es interessante Angebote während das flache Land die Zeche zahle.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Antrag beim Verkehrsverbund Nürnberg die einzig sinnvolle Vorgehensweise darstelle. Die Studie dauere allerdings zwei Jahre und sei sehr teuer. Gespräche im kleinen Kreis halte er nicht für sinnvoll. Die Frage werde im Kreistag und im Stadtrat der Stadt Coburg entschieden, nicht in Neustadt. Man werde das Ergebnis der Studie abwarten.