Sitzung: 21.06.2021 StR/012/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3, Anwesend: 22, Befangen: 0
Herr Heerlein trägt
den Sachverhalt wie folgt vor:
Der Antrag der SPD – Stadtratsfraktion zum Erlass einer Verordnung zum
Halten von Hunden stammt bereits vom 28.6.2019. Er wurde am 22.7.2019 in den
Geschäftsgang verwiesen.
Nach mehreren, verwaltungsinternen Gesprächen erfolgte am 3.2.2020 eine
Vorbehandlung im Verwaltungssenat, wo der Erlass einer solchen Verordnung
vorbehaltlich der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde (Landratsamt Coburg) dem
Stadtrat empfohlen wurde.
Im Stadtrat wurde eine Entscheidung am 17.2.2020 mehrheitlich vertagt, da noch
keine Stellungnahme durch das Landratsamt vorlag.
Zwischenzeitlich hat
das Referat 3 „Sicherheit und Ordnung“ vom Rechtsamt die Sachbearbeitung
übernommen.
Am 30.4.2020 hat das
Landratsamt (als Fachaufsichtsbehörde für Verordnungen und
Rechtsaufsichtsbehörde für Satzungen) dann Stellungnahme zu den von der Stadt
Neustadt vorgelegten Unterlagen genommen.
Ergebnis:
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Der
Erlass einer Hundehaltungsverordnung ist zulässig, da sie in Neustadt b. Coburg
nicht im gesamten Stadtgebiet auf allen Wegen erlassen werden soll.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und auf den meisten
Flurwegen besteht weiterhin grundsätzlich keine Anleinpflicht. Nur auf wenigen
Hauptradwegen, die eindeutig mit blauen Verkehrszeichen (VZ 240 – kombinierter
Geh- und Radweg) beschildert sind, gilt für große Hunde im Interesse der
Verkehrssicherheit die Anleinpflicht auch außerorts.
Auf die Anlage zur Hundehaltungsverordnung wird verwiesen.
Dort sind im Zusammenhang bebaute Ortsteile rosa gekennzeichnet und die
Radwegeverbindungen außerorts rot gekennzeichnet.
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Empfohlen
wurde lediglich eine Prüfung, ob innerörtliche Randlagen noch aus der
Anleinpflicht herausgenommen werden können. Hierdurch sollte dem Bewegungsbedürfnis
großer Hunde noch besser Rechnung getragen werden.
Unter Abwägung dieser Empfehlung hat die Stadt ein sehr großes Gebiet um
das Gewerbegebiet Süd-West herum aus der Anleinpflicht herausgenommen.
Dies ist in der Anlage blau gekennzeichnet.
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Bezüglich
der maximalen Leinenlänge hat das Ordnungsamt 1,50 m empfohlen.
Dies wird auch in allen Einzelfallanordnungen als Auflage angeordnet.
Der vom Landratsamt vorgeschlagene Text bezüglich der „Rollleinen“ wurde
in der Verordnung ergänzt.
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Das
Landratsamt hat zudem bestätigt, dass eine Konkretisierung der Hunderassen bei
den großen Hunden im Verordnungstext nicht erforderlich ist.
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Die
Mitnahmepflicht von Tüten und deren ordnungsgemäße Entsorgung kann über
Änderungen der Grünanlagensatzung bzw. Reinigungsverordnung geregelt werden
(extra Tagesordnungspunkte).
Die Empfehlungen des
Landratsamtes wurden in einen neuen Satzungsentwurf eingearbeitet, weshalb auch
eine neue Vorberatung im Verwaltungssenat erfolgt.
Zudem fand Ende
September eine Gesprächsrunde mit allen Vereinsvertretern der Neustadter
Hundevereine im Rathaus statt. Hierbei wurde im Ergebnis weit überwiegend
Zustimmung zur neuen Hundeverordnung erzielt.
Eine gute
Öffentlichkeitsarbeit wurde auch als Gesprächsergebnis mit den Hundefreunden als
wesentlich für die künftige Beachtung angesehen.
Im Mitteilungsblatt
sollte über die Neuregelungen informiert werden.
Bei Neuanmeldungen
sollten künftig die Hundehalter auch ein neues Informationsblatt bezüglich der
Verordnung und Ansprechpartner für Hundeausbildungen ausgehändigt bekommen
Der Erlass einer
städtischen Hundehaltungsverordnung nach beigefügten Anlagen wird empfohlen.
Stadtratsmitglied
Wolfram Salzer stellt fest, dass eine schwere lange Geburt heute ihren
Abschluss findet. Es handelt sich seiner Meinung nach um einen vernünftigen
Kompromiss, nämlich
- Leinenzwang in bestimmten Gebieten
- Mitführungspflicht von Hundekotbeuteln
- Bußgeldbewehrung bei Verstoß
Stadtratsmitglied Michael Weyh stimmt dem nicht zu. Er hält die Regelung der
Leinenpflicht für überzogen. Eine Leinenpflicht im „Begegnungsverkehr“ hätte
genügt. Den Vorschlägen zum Hundekot stimme er zu.
Stadtratsmitglied
Dominik Heike wird der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen; man solle sich in
Zukunft auf wahre Probleme konzentrieren.
Der Oberbürgermeister widerspricht vehement. Die Stadt müsse sich um das
kümmern, was dem Bürger wichtig sei und natürlich auch um Anträge aus den Mitte
des Stadtrates. Er schildert anschließend eine Begebenheit mit einer Bürgerin,
für die o.g. Angelegenheit sehr wichtig ist und die ihn explizit in Form eines
Briefes darauf angesprochen habe. Auch auf Bürgerversammlungen seien
Verschmutzungen durch Hundekot ein häufiges Thema.
Stadtratsmitglied Michael Höpflinger sieht Probleme darin, dass Bürger in der
freien Natur nicht wüssten, wo Leinenzwang bestehe und wo nicht. Die Regelungen
zum Hundekotproblem trage er voll mit.
OB Frank Rebhan erwidert, dass es vor Ort Schilder geben werde, die auf
die Leinenpflicht hinweisen. Im Übrigen handle es sich überwiegen um die
Ortskerne mit Leinenpflicht.
Stadtrat Dietz versteht die Intention hinter den Regelungen,
sieht aber ein Problem beim Vollzug.
Stadtratsmitglied Wolfgang Rebhan geht davon aus, dass es
keine anlasslosen Kontrollen geben wird. Ein Verwarngeld wird erst fällig, wenn
ein Tatbestand erfüllt ist.
Dies bestätigt der Oberbürgermeister. Erst bei Verstoß gegen
die Satzung würde nach den mitgeführten Beuteln gefragt. In erster Linie würden
Informationen an die Öffentlichkeit gegeben und eine lange Karenzzeit
eingehalten. Ziel sei es die Häufigkeit der Vorkommnisse zu reduzieren.
Stadtratsmitglied Thomas Büchner sieht in den bezeichneten Bereichen eine Erhöhung der Sicherheit gerade für kleine Kinder, die sich auch großen Hunden gegenüber oft unbedarft verhielten und sich damit in Gefahr brächten.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Verordnung der Stadt Neustadt b. Coburg über das freie
Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung), wie
sie in den Anlagen beiliegt, wird erlassen.
Die Anlagen sind Beschlussbestandteil.