Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Herr Heerlein trägt den Sachverhalt vor.

Das ordnungsgemäße Entsorgen von Hundekot und die Mitnahmepflicht von geeigneten Tüten oder sonstigen Vorrichtungen war ein weiteres Ziel des SPD – Stadtratsfraktionsantrages.

Dies kann satzungsrechtlich in der Grünanlagensatzung geändert werden, was auch vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde so bestätigt wurde.

 

Im Gespräch mit Vertretern der Neustadter Hundevereine wurde hierzu Einverständnis geäußert, um das leidige Thema Hundekot besser in den Griff zu bekommen.

 

Notwendig sind auszugsweise folgende Änderungen:

 

 

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

Verhalten in den Grünanlagen

 

(6)  Ein Hundehalter bzw. Hundeführer, der entgegen dem Verbot in Abs. 3 eine Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet Hundekot umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß in öffentlichen Abfalleimern oder häuslichen Abfallbehältern zu entsorgen. Zur Aufnahme von Verunreinigungen durch Hunde hat der Hundehalter bzw. -führer eine ausreichende Anzahl geeigneter Tüten, Vorrichtungen oder sonstiger geeigneter Mittel mitzuführen.

 

§ 9 wird wie folgt neu gefasst:

 

Ordnungswidrigkeiten

 

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße bis zu 2.500,- Euro belegt werden, wer vorsätzlich

 

6. entgegen § 4 Abs. 6 Hundekot nicht umgehend ordnungsgemäß entfernt und entsorgt oder zur Aufnahme von Verunreinigungen keine geeigneten Tüten, Vorrichtungen oder sonstigen geeigneten Mittel mitführt,



Herr Heerlein ergänzt, dass man vom Strafmaß her im gleichen Rahmen bleiben wolle, egal ob in Grünanlagen oder auf Verkehrsflächen.

Auf Veranlassung des Oberbürgermeisters verliest Herr Heerlein die Bußgelder des innerdienstlichen Bußgeldkatalogs bei wesentlichen Verstößen gegen die Satzungen bzw. Verordnung.

Herr Wolfgang Rebhan bittet, das Wort „jeweilige“ an den o.g. Stelle in den Satzungsentwürfen einzufügen.

 

Der OB sagt dies zu, wenn das nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde problemlos möglich sei.

Stadtratsmitglied Büchner bittet, die Veröffentlichung nicht nur an den Ratstafeln, sondern auch im Mitteilungsblatt, vorzunehmen.

Herr Weyh bittet ergänzend um einen Hinweis der Öffentlichkeit, dass die von der Stadt zur Verfügung gestellten Hundekottütenspender nur für den Tagesbedarf bestimmt seien.

Der Vorsitzende sagt beides zu.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Grünanlagensatzung der Stadt Neustadt b. Coburg, wie sie in den Anlagen beiliegt, wird erlassen. Die Anlagen sind Beschlussbestandteil.