Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Von anliegenden Thanner Bürgern, die häufig vom Brunnhügel in die Thanner Str. abbiegen wurde die Stadt auf eine etwas unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituation hingewiesen.

Die Fahrzeuge in der Thanner Str. parken beim Friedhof häufig zu nah an der Einmündung, so dass die Sicht nach links stark eingeschränkt ist.

Zudem kann der Gegenverkehr durch dieses Parkverhalten schlecht erkannt werden wegen der zusätzlichen Probleme Topografie und leichte Kurve.

 

Verkehrsbehörde und Polizei waren vor Ort und stimmen dem Vorschlag zu, in der Thanner Str. ab Friedhofstor bis Einmündung Brunnhügel das Parken zu verbieten.

Es herrscht hoher Parkdruck durch die Wohnblocks dort, so dass häufig verkehrsbehindernd dort geparkt wird.

 

Wenn zwei Parkplätze durch Parkverbot ab Friedhofseingang gesperrt wären, wäre auch eine Ausweichmöglichkeit für den durch bessere Sicht auf den Gegenverkehr gewährleistet,

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, in der Thanner Str. ab Friedhofstor bis Einmündung Am Brunnhügel Parkverbot anzuordnen.