Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der bisherige Verkehrsübungsplatz in der Austraße auf einem privaten Parkplatz kann durch bauliche Nutzung leider nicht mehr für den Verkehrsunterricht genutzt werden.

 

Für die Neustadter Grundschüler und die Ausbildung vor Ort wäre ein geeigneter Platz (Nutzung 10 Wochen jährlich) dringend notwendig.

Die Polizei erläutert dies in der Sitzung hierzu.

 

Es bleiben aktuell zwei Alternativen zur Entscheidung, wo die Radverkehrsausbildung stattfinden könnte.

 

a)    Auf dem ehemaligen Übungsplatz an der Mühlenstraße:

 

Der Platz ist eigentlich zu klein und auch nicht langfristig nutzbar.

 

Dieser müsste für 10 Wochen (in der Regel 2 x 5 Wochen) dann mit Beschilderung gesperrt werden und auch von parkenden Fahrzeugen zuverlässig freigehalten werden.

Dort herrscht sehr hoher Parkdruck, weshalb dies keine einfache Lösung wäre.

Zudem müsste auch zuverlässig sichergestellt werden, dass alle parkenden Fahrzeuge dort bei der Ausbildung entfernt sind. Dies ist in der Praxis schwierig umzusetzen.

 

Ein weiterer Nachteil wäre, dass die Fahrzeuge dann anderswo im Umfeld geparkt werden.

 

b)    Auf den Hockey- und Basketballfeldern im Freizeitpark

 

Eine nach Rücksprache mit der Polizei nahezu optimale Lösung:

-       Verkehrssicher, Unterstellmöglichkeit bei Schlechtwetter, WC, Abholung durch Eltern

-       Dazu auch eine Aufwertung FZP und anschließende Verweilmöglichkeit mit Eltern

Im Park

 

Das allgemeine Fahrradverbot / auch Mitnahme von Rädern in den Park wird hierdurch
ebenfalls nicht beeinträchtigt, da die Kinder nicht mit eigenen Rädern kommen dürfen.

Die Räder dürfen auch nur nur auf der Bahn unter Aufsicht genutzt werden

Es kommt auch nicht zu Problemen mit anderweitigen Nutzern des Feldes, da aktuell nur
Basketball von Jugendlichen in den Ferien, nachmittags oder an Wochenenden gespielt
wird. Teilweise wird auch auf kleinen Toren Fußball gespielt.

 

Der Verkehrsunterricht findet immer vormittags außerhalb der Ferien statt.

 

Es müsste lediglich eine Markierung mit Farbe aufgetragen werden, die dann einige Jahre
hält. Auffälliges Weiß ist hierbei nicht zwingend notwendig.

 

Für den Freizeitpark ist Bereich KST zuständig. Es werden von dort keine Bedenken
erhoben.

Das Ordnungsamt vertritt die Meinung, dass es sich bei einer Gruppe von Schülern mit Ausbildungsrädern und unter Aufsicht der Polizei auf der geschlossenen Bahn es sich nicht um „Benutzer des FZP handelt, die dort nicht Fahrrad fahren dürfen“.          

 

Es müsste nur politisch entschieden werden, ob diese Verkehrserziehung dort stattfinden
darf.

 

Verkehrsbehörde und Polizei sprechen sich für eine Verlegung der Radverkehrserziehung

auf das abgegrenzte Feld im Freizeitpark aus.

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dass die Radverkehrsausbildung der Grundschüler künftig auf dem umrandeten Hockey- und Basketballfeld unter den vorgenannten Bedingungen stattfinden darf.