2. Sachverhalt
Der bisherige
Verkehrsübungsplatz in der Austraße auf einem privaten Parkplatz kann durch
bauliche Nutzung leider nicht mehr für den Verkehrsunterricht genutzt werden.
Für die Neustadter
Grundschüler und die Ausbildung vor Ort wäre ein geeigneter Platz (Nutzung 10
Wochen jährlich) dringend notwendig.
Die Polizei
erläutert dies in der Sitzung hierzu.
Es bleiben aktuell
zwei Alternativen zur Entscheidung, wo die Radverkehrsausbildung stattfinden
könnte.
a)
Auf dem
ehemaligen Übungsplatz an der Mühlenstraße:
Der Platz ist eigentlich zu klein und auch nicht langfristig nutzbar.
Dieser müsste für 10 Wochen (in der Regel 2 x 5 Wochen) dann mit
Beschilderung gesperrt werden und auch von parkenden Fahrzeugen zuverlässig
freigehalten werden.
Dort herrscht sehr hoher Parkdruck, weshalb dies keine einfache Lösung
wäre.
Zudem müsste auch zuverlässig sichergestellt werden, dass alle parkenden
Fahrzeuge dort bei der Ausbildung entfernt sind. Dies ist in der Praxis
schwierig umzusetzen.
Ein weiterer Nachteil wäre, dass die Fahrzeuge dann anderswo im Umfeld
geparkt werden.
b)
Auf den
Hockey- und Basketballfeldern im Freizeitpark
Eine nach Rücksprache mit der Polizei nahezu optimale Lösung:
-
Verkehrssicher,
Unterstellmöglichkeit bei Schlechtwetter, WC, Abholung durch Eltern
-
Dazu
auch eine Aufwertung FZP und anschließende Verweilmöglichkeit mit Eltern
Im Park
Das allgemeine
Fahrradverbot / auch Mitnahme von Rädern in den Park wird hierdurch
ebenfalls nicht beeinträchtigt, da die Kinder nicht mit eigenen Rädern kommen
dürfen.
Die Räder dürfen
auch nur nur auf der Bahn unter Aufsicht genutzt werden
Es kommt auch nicht
zu Problemen mit anderweitigen Nutzern des Feldes, da aktuell nur
Basketball von Jugendlichen in den Ferien, nachmittags oder an Wochenenden gespielt
wird. Teilweise wird auch auf kleinen Toren Fußball gespielt.
Der
Verkehrsunterricht findet immer vormittags außerhalb der Ferien statt.
Es müsste lediglich
eine Markierung mit Farbe aufgetragen werden, die dann einige Jahre
hält. Auffälliges Weiß ist hierbei nicht zwingend notwendig.
Für den Freizeitpark
ist Bereich KST zuständig. Es werden von dort keine Bedenken
erhoben.
Das Ordnungsamt
vertritt die Meinung, dass es sich bei einer Gruppe von Schülern mit Ausbildungsrädern
und unter Aufsicht der Polizei auf der geschlossenen Bahn es sich nicht um
„Benutzer des FZP handelt, die dort nicht Fahrrad fahren dürfen“.
Es müsste nur
politisch entschieden werden, ob diese Verkehrserziehung dort stattfinden
darf.
Verkehrsbehörde und Polizei
sprechen sich für eine Verlegung der Radverkehrserziehung
auf das abgegrenzte
Feld im Freizeitpark aus.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, dass die Radverkehrsausbildung
der Grundschüler künftig auf dem umrandeten Hockey- und Basketballfeld unter den vorgenannten Bedingungen stattfinden
darf.