Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die Karl-Kiesewetter-Str. ist baulich als Verkehrsberuhigter Bereich bereits ausgebaut; die Knochstraße soll nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Rahmen des Straßenunterhalts saniert werden.

 

Verkehrsrechtlich gibt es folgende Möglichkeiten der Beschilderung:

 

  1. Gar nichts beschildern bis zur endgültigen Fertigstellung mit Ausnahme der Baustellenbeschilderung in der Karl-Kiesewetter-Str.:

 

-       Das aktuell stehende VZ „Vorfahrt gewähren“ dient der Verdeutlichung, obwohl eigentlich durch Bordsteinabsenkung entbehrlich

-       Es könnte in den neuen Zufahrtsstraßen erlaubt geparkt werden, was Baustellenfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge behindern könnte

 

  1. Beschilderung der Karl-Kiesewetter-Str. im ausgebauten Bereich bis Engstelle mit VZ 250 und ZZ „Anlieger frei“

-       Auch hier könnten Anlieger auf der Fahrbahn parken

 

  1. Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Tempo 7) im ausgebauten Bereich

-       Wäre sinnvoll, da Parken dann nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist

-       Beschilderung würde aber erst am Ende der Knochstraße in der Engstelle beginnen und enden

-       Sackgasse Knochstr. abbauen

 

  1. Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Tempo 7) komplett inklusive der Knochstraße

-       Dies wäre die vorweggenommene, später angedachte Lösung sofort umgesetzt

-       Vorteile: überall Schrittgeschwindigkeit, Abbau von Verkehrszeichen

-       Nachteile: markierte Stellflächen in der Knochstraße genau festlegen, nur provisorische Markierung der Schnittstelle Knochstr. zur Eisfelder Str. möglich, kein niveaugleicher Ausbau – dennoch verkehrsrechtlich möglich!

-       Sackgasse Knochstr. abbauen

 

Verkehrsbehörde und Polizei schlagen 4 vor, wobei hier die Hauseigentümer vor der Beschilderung und Markierung noch vor Ort zu einem Informationsgespräch mit Ordnungsamt und Polizei eingeladen werden sollten.

Auch mit Vorschlag 3 wäre das Ordnungsamt zufrieden.

 

 

 

 

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, in der Karl-Kiesewetter-Str. einen Verkehrsberuhigten Bereich (Tempo 7) zu beschildern.

Es wird empfohlen, auch die Knochstraße als Verkehrsberuhigten Bereich im Vorgriff

auf die später angedachte Lösung sofort komplett mit einzubeziehen.

 

Verkehrsbehörde und Polizei bieten hierzu vor Ort vorab ein Informationsgespräch mit den Hauseigentümern der Knochstraße an.