2. Sachverhalt
Die
Karl-Kiesewetter-Str. ist baulich als Verkehrsberuhigter Bereich bereits
ausgebaut; die Knochstraße soll nach Abschluss der Hochbauarbeiten im Rahmen
des Straßenunterhalts saniert werden.
Verkehrsrechtlich
gibt es folgende Möglichkeiten der Beschilderung:
- Gar nichts beschildern bis zur endgültigen Fertigstellung mit
Ausnahme der Baustellenbeschilderung in der Karl-Kiesewetter-Str.:
-
Das
aktuell stehende VZ „Vorfahrt gewähren“ dient der Verdeutlichung, obwohl
eigentlich durch Bordsteinabsenkung entbehrlich
-
Es
könnte in den neuen Zufahrtsstraßen erlaubt geparkt werden, was
Baustellenfahrzeuge oder Rettungsfahrzeuge behindern könnte
- Beschilderung der Karl-Kiesewetter-Str. im ausgebauten Bereich bis
Engstelle mit VZ 250 und ZZ „Anlieger frei“
-
Auch
hier könnten Anlieger auf der Fahrbahn parken
- Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Tempo 7) im
ausgebauten Bereich
-
Wäre
sinnvoll, da Parken dann nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist
-
Beschilderung
würde aber erst am Ende der Knochstraße in der Engstelle beginnen und enden
-
Sackgasse
Knochstr. abbauen
- Beschilderung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (Tempo 7) komplett
inklusive der Knochstraße
-
Dies
wäre die vorweggenommene, später angedachte Lösung sofort umgesetzt
-
Vorteile:
überall Schrittgeschwindigkeit, Abbau von Verkehrszeichen
-
Nachteile:
markierte Stellflächen in der Knochstraße genau festlegen, nur provisorische
Markierung der Schnittstelle Knochstr. zur Eisfelder Str. möglich, kein
niveaugleicher Ausbau – dennoch verkehrsrechtlich möglich!
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Sackgasse
Knochstr. abbauen
Verkehrsbehörde und
Polizei schlagen 4 vor, wobei hier die Hauseigentümer vor der Beschilderung und
Markierung noch vor Ort zu einem Informationsgespräch mit Ordnungsamt und
Polizei eingeladen werden sollten.
Auch mit Vorschlag 3
wäre das Ordnungsamt zufrieden.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat
beschließt, in der Karl-Kiesewetter-Str. einen Verkehrsberuhigten Bereich
(Tempo 7) zu beschildern.
Es wird empfohlen,
auch die Knochstraße als Verkehrsberuhigten Bereich im Vorgriff
auf die später
angedachte Lösung sofort komplett mit einzubeziehen.
Verkehrsbehörde und
Polizei bieten hierzu vor Ort vorab ein Informationsgespräch mit den
Hauseigentümern der Knochstraße an.