Beschluss: zurückgestellt

2. Sachverhalt

 

Die Sicht nach rechts aus der Knochstraße ist eingeschränkt, ebenso aber zwischenzeitlich auch die Sicht nach links.

 

Der Punkt sollte vertagt und erst nach Anwohnergespräch und Markierung Minikreisel neu behandelt werden. Es ergibt sich dann insgesamt eine neue Verkehrssituation dort, die sich auch auf die Parksituation auswirken kann.

 

Bei der aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und unter Einhaltung des 5 m Parkverbots zur Knochstraße sollte es zunächst bei der 2014 im Verkehrssenat beschlossenen, aktuellen Parkregelung bleiben.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.