Sitzung: 22.06.2021 VKS/005/2021
Beschluss: zurückgestellt
2. Sachverhalt
Die Sicht nach
rechts aus der Knochstraße ist eingeschränkt, ebenso aber zwischenzeitlich auch
die Sicht nach links.
Der Punkt sollte
vertagt und erst nach Anwohnergespräch und Markierung Minikreisel neu behandelt
werden. Es ergibt sich dann insgesamt eine neue Verkehrssituation dort, die
sich auch auf die Parksituation auswirken kann.
Bei der aktuellen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und unter Einhaltung des 5 m
Parkverbots zur Knochstraße sollte es zunächst bei der 2014 im Verkehrssenat
beschlossenen, aktuellen Parkregelung bleiben.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.