Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Aufgrund der Pandemiebedingungen dürfen Veranstaltungen und Zusammenkünfte nur unter bestimmten Bedingungen, im Regelfall nach den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzverordnung, durchgeführt bzw. abgehalten werden.

 

Die jeweils aktuell gültigen Vorgaben und Richtlinien variieren in Abhängigkeit der jeweils vorliegenden Situation, bemessen an verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem aktuell gültigen Inzidenzwert.

 

Durch die Variabilität der Vorgaben ist eine lange oder mittelfristige Veranstaltungsplanung, sowohl im sportlichen wie auch im kulturellen Bereich, nicht möglich.


Laut Geschäftsordnung des Stadtrates Neustadt b. Coburg in Fassung vom 10.05.2021 ist nach § 9, Punkt 3.2.11 der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftssenat für Grundsatzentscheidungen über städtische Veranstaltungen (insbesondere neue Veranstaltungen oder wesentliche Änderungen bestehender Veranstaltungen) zuständig.

Um schnellstmöglich notwendige Anpassungen vorzunehmen, Veranstaltungen anzusetzen, abzusagen, umzuplanen, umzuterminieren etc., bittet die Verwaltung mit zu fassendem Beschluss, die Möglichkeit einzuräumen, im Bedarfsfall rasch und flexibel notwendig werdende Veranstaltungsänderungen umzusetzen, ohne jeweils einzelne Sitzungen mit entsprechender Einzelbeschlussfassung vorschalten zu müssen.

Grundsätzlich sollen vorhersehbare Veranstaltungsänderungen weiterhin dem Senat in jeweils stattfindenden Sitzungen vorgetragen werden.

Die aktuell zur Anpassung anstehenden Veranstaltungen betreffen mit „Neifeier“, Kinder- und Marktfest das Wochenende vom 09.-11.07.2021.

Die Verwaltung empfiehlt nach Absprache mit den beteiligten Schulleitungen folgendes Vorgehen:

  • Der Kinderfestumzug entfällt ersatzlos.
  • Die Tänze und Staffeln entfallen ersatzlos.
  • Der Kinderfestsamstag ist schulfrei.
  • Die Kinder, die normalerweise am Umzug teilgenommen hätten, erhalten im Vorfeld, analog 2020, einen Bratwurst- sowie einen Eisgutschein von der Stadt Neustadt, ausgehändigt durch die Schulen.

Weiterhin empfiehlt die Verwaltung:


Neifeier:

  • Die Veranstaltung in ihrer ursprünglichen Form kann nach geltenden Vorgaben nicht durchgeführt werden und entfällt.
  • Als Ersatz wird ein kleines Konzert im Freizeitpark mit maximal 200 Besuchern nach geltenden Vorgaben, analog der Veranstaltung „Dorfrocker 2020“ mit Ticketvorverkauf und Platzzuweisung, ohne Abendkasse durchgeführt.

 

Kinderfest:

  • Unter Wegfall des Umzuges, der Staffeln und Tänze sowie sämtlicher Verkaufs- und Ausschankstellen bleibt der morgendliche musikalische Weckruf bestehen.

  • Die Bewirtung der Kapellen erfolgt im Eingangsbereich des Rathauses auf Zugangsseite Heubischer Straße unter geltenden Infektionsschutzbedingungen.
  • Im Auftrag des Bereiches Kultur Sport Tourismus erstellt NEC-TV einen Zusammenschnitt der aufgezeichneten Kinderfeste. Die Ausstrahlung erfolgt über den Zeitraum des Kinderfestwochenendes hinweg.
  • Als Ersatz wird ein kleines Kinderprogramm im Freizeitpark mit maximal 200 Besuchern nach geltenden Vorgaben, analog der Veranstaltung „Dorfrocker 2020“ mit Ticketvorverkauf und Platzzuweisung, ohne Tageskasse durchgeführt.


Marktfest:

  • Die Veranstaltung in ihrer ursprünglichen Form kann nach geltenden Vorgaben nicht durchgeführt werden und entfällt.
  • Als Ersatz wird ein kleines Frühschoppenkonzert im Freizeitpark mit maximal 150 Besuchern nach geltenden Vorgaben, analog der Veranstaltung „Dorfrocker 2020“ mit Ticketvorverkauf und Platzzuweisung, ohne Tageskasse durchgeführt.

Nach Rücksprache mit der Kulmbacher Brauerei als Kooperationspartner für das Kinderfestwochenende steht diese bei Veranstaltungsdurchführung unter Pandemiebedingungen aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht zur Verfügung.


Rock&Classic:

  • In Absprache mit dem Kooperationspartner Stadtwerke Neustadt entfällt die Veranstaltung im Jahr 2021 ersatzlos.

Neustadter Kultursommer:

  • 12.-15.08.2021 im Garten der kultur.werk.stadt unter geltenden Bedingungen.

Kinosommer:

  • 23.-26.08.2021 im Freizeitpark unter geltenden Bedingungen.

Internationales PuppenFestival:

  • Nach Ausfall des „Internationalen PuppenFestivals 2021“ zum ursprünglichen Zeitpunkt soll in Absprache mit dem Kooperationspartner Stadt Sonneberg eine kleine Variante, zwangsweise unter Ausschluss der „Internationalität“, nach geltenden Vorgaben in der Zeit vom 12.-19.09.2021 durchgeführt werden.

  • Der Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis für zeitgenössische Puppenkunst entfällt aufgrund Zoll- und Einreisebestimmungen unter Pandemiebedingungen ersatzlos.
    Der Ausfall ist der Überzeugung geschuldet, dass der Wettbewerb in seiner Wertigkeit und internationalen Dimension massiven Schaden nehmen würde, wenn er in kleiner, etwaig regionaler Form herabgestuft durchgeführt werden würde.

Sonneberger Jazztage:

  • Als Kooperationspartner der Stadt Sonneberg beteiligt sich die Stadt Neustadt b. Coburg in bisherigem Umfang an dem auf dem Gebiet der Stadt Neustadt durchzuführenden Jazzabend am 05.11.2021.

Nikolausmarkt:

  • Der Nikolausmarkt ist für den 03.-05.12.2021 auf dem Marktplatz geplant.

 

Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung, die benannten und etwaige weitere Veranstaltungen im sportlichen wie kulturellen Bereich entsprechend der zum Durchführungszeitpunkt geltenden Bedingungen ohne weitere Beschlussfassung anzupassen, gegebenenfalls umzuterminieren oder abzusetzen.

Der Vorstelllung gegebenenfalls möglicher, vorgabenkonformer, abgespeckter Alternativlösungen für Neifeier, Kinder- und Marktfest, einhergehend mit den zwangsläufig dafür geltenden Restriktionen und Einschränkungen, schloss sich eine sachliche, sehr intensive Diskussion und Betrachtung der jeweiligen Optionen an.

 

Letztlich wurde festgelegt, am Kinderfestwochenende ausschließlich den musikalischen Weckruf am 10. Juli stattfinden zu lassen und Umzug, Tänze und Staffelläufe der Schulkinder ersatzlos zu streichen.


Unbedingt beizubehalten ist, nach klarem Willen des Senates, die Verteilung der Gutscheine an die Schülerinnen und Schüler, die am Umzug teilgenommen hätten. Wie im Vorjahr erfolgt die Verteilung über die Schulen. Eingelöst werden können die Gutscheine bei verschiedenen Unternehmen im Stadtgebiet bis Ende der Sommerferien.

 

Auch soll es in Kooperation mit NEC-TV einen Zusammenschnitt historischer Kinderfestfilme und Aufnahmen aus jüngerer Zeit geben, der über das Kinderfestwochenende hinweg ausgestrahlt werden wird.

 

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

  1. Dem von der Verwaltung im Sachvortrag vorgestellten Veranstaltungskonzept unter Pandemiebedingungen wird zugestimmt.

  2. Die Verwaltung erhält Handlungsfreiheit zur Anpassung, gegebenenfalls Umterminierung oder Absetzung von Veranstaltungen auf Basis jeweils geltender Vorgaben bzw. in Abwägung pandemischer Bedingungen vor Ort.
     
  3. Der Senat wird in stattfindenden Sitzungen fortlaufend über Veranstaltungsplanungen und -sachstände informiert.


Kulturbürgermeister Martin Stingl bedankt sich nach der Beschlussfassung für die konstruktive Diskussion. Natürlich sei diese Beschlussfassung traurig, nach heutigem Stand sei das Einstampfen auf ein Minimum jedoch der einzig richtige und zwangsweise notwendige Schritt.

Er dankt allen für den einstimmig gefassten, schweren Beschluss, der sicherlich niemandem der Senatsmitglieder leichtgefallen ist.