Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0

Herr Gottschalk trägt den Sachverhalt vor.

Auf Frage des Oberbürgermeisters nach einer Kontrollmöglichkeit der tatsächlichen Nutzung erklärt Herr Gottschalk, dass bei der Vielzahl von neuen Geräten eine Managementlösung für die Schulen angeschafft werde. Mit dieser sei durchaus erkennbar, ob mit der Ausstattung gearbeitet wird. Im Übrigen stimme er sich mit den jeweiligen Schulen ab und versuche, mit diesen zusammen gute Lösungen zu finden, die auch angenommen würden. Es gebe immer EDV affine und weniger interessierte Lehrkräfte. Generell benötigten die Schulen eine Begleitung.

Zur Frage von Stadtrat Gärtner nach den Kosten der Software antwortet Herr Gottschalk, dass die Kosten des Betriebssystems im Gerätepreis enthalten seien. Das Managementsystem sei im Rahmen des Förderprogramms förderfähig. Neben freier Software wie Office Programmen müsse die Stadt wie bisher auch Mittel für Software zur Verfügung stellen. Dies halte sich betragsmäßig aber im Rahmen.


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat beschließt, den Antrag zur digitalen

Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) in der vorgetragenen (und ggf. noch fortzuschreibenden) Fassung bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Primäres Ziel ist dabei zunächst die jeweils schulhausweite Bereitstellung einer Netzwerkinfrastruktur sowie WLAN. Darüber hinaus verfügbare Mittel sind in Absprache mit den Schulleitungen für Anzeige-/Präsentationstechnik sowie mobile Arbeitsgeräte (Tablets) und entsprechendes Zubehör zu verwenden.