Sitzung: 05.07.2021 VS/017/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0
Herr Peter trägt den
Sachverhalt wie folgt vor:
Nach Art. 68 GO hat die Kommune eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,
wenn bisher nicht veranschlagte erhebliche Investitionen getätigt werden
müssen.
Diese Investitionen
wirken sich auf den Finanzplan und das Investitionsprogramm aus, weil die
Maßnahmen erst in späteren Jahren eingeplant waren aber in das laufende Jahr
vorgezogen werden müssen.
Eine Änderung des
Stellenplanes ist ebenfalls veranlasst.
Insgesamt vermindern
sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
um 154.900 € auf
38.032.500 €.
Die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushaltes
erhöhen sich um
2.260.000 € auf dann 14.718.800 €
Die betroffenen
Haushaltsstellen sind in der Anlage aufgelistet.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit Anlagen sowie den fortgeschriebenen Finanzplan und das Investitionsprogramm zu beschließen.
Die entsprechenden Anlagen sind Beschlussbestandteil.