Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0

Herr Peter trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

Nach Art. 68 GO hat die Kommune eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte erhebliche Investitionen getätigt werden müssen.

 

Diese Investitionen wirken sich auf den Finanzplan und das Investitionsprogramm aus, weil die Maßnahmen erst in späteren Jahren eingeplant waren aber in das laufende Jahr vorgezogen werden müssen.

 

Eine Änderung des Stellenplanes ist ebenfalls veranlasst.

 

Insgesamt vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

um 154.900 € auf 38.032.500 €.

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes

erhöhen sich um 2.260.000 € auf dann 14.718.800 €

 

Die betroffenen Haushaltsstellen sind in der Anlage aufgelistet.

 


Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit Anlagen sowie den fortgeschriebenen Finanzplan und das Investitionsprogramm zu beschließen.

 

Die entsprechenden Anlagen sind Beschlussbestandteil.