3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
„Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die fertiggestellte Straße im Baugebiet „Am
Märchenpark“ gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlichen
Weg zu widmen.
4. z.K. RL Herrn
Peschel mit der Bitte um Zustimmung