Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

„Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die fertiggestellte Straße im Baugebiet „Am Märchenpark“ gem. Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.

4. z.K. RL Herrn Peschel mit der Bitte um Zustimmung