3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplans Nr. 69/20 „Wohndorf 21 auf dem ehemaligen Herko-Areal“ der Stadt Sonneberg keine Bedenken. |