3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe-
und Industriegebiet – H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg-Süd)“ der Stadt
Sonneberg keine Bedenken. Leider wurden die Daten des Verkehrsgutachtens
nicht in das Lärmgutachten eingearbeitet (z. B. Berücksichtigung der
Kreuzungszuschläge). Die Erhebung und Ermittlung des zukünftigen Verkehrs auf
der B4 sollte sich nicht nur auf die Knotenpunkte der Andienung, sondern auch
auf den weiteren Verlauf und somit auch auf die Einwirkungen auf die
geplanten Baugebiete der Stadt Neustadt b. Coburg beziehen. Das Lärmgutachten
ist durch eine Betrachtung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens der B4 zu
ergänzen. |