Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Beim Schnurbaum (Sophora japonica) sind, wie bei sehr vielen anderen Baum- und Pflanzenarten auch in bestimmten Pflanzenteilen Giftstoffe enthalten. Der Schnurbaum wird weder durch die DIN 18034, (welche als „Spielplatz-DIN-Norm“ auch das Thema von Giftpflanzen regelt) noch durch den Ratgeber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Thema „Giftpflanzen“ oder dem Bundesinstitut für Risikobewertung von Giftpflanzen als „Giftpflanze“ eingestuft.

 

Neben seinen optischen und insektenfreundlichen Vorzügen ist der Schnurbaum bestens an den Klimawandel und an Standorte in den immer wärmer werdenden Innenstädten angepasst. Die robuste Baumart ist besonders tolerant gegenüber Hitze und verträgt sehr viel Trockenheit. Sie ist hervorragend für das Stadtklima geeignet und trotzt Hitzewellen und Abgasen. Weiterhin ist der Schnurbaum anspruchslos, pflegeleicht und nicht anfällig gegenüber Pilz- oder Schädlingsbefall. Diese vielen positiven Eigenschaften sind der Grund, warum der Schnurbaum (Sophora japonica) als Baum der Zukunft auch in Neustadt in der neugestalteten Anlage unterhalb der Georgskirche gepflanzt werden soll.

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt schließt sich dem Beschluss des Umweltsenates vom 10.11.2018 an. Für die angrenzende Freifläche unterhalb der Georgskirche sollen fünf Schnurbäume (Sophora japonica) gepflanzt werden.