Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der BV-Nr. N-180/21 wegen Nutzungsänderung des ehemaligen Ladengeschäftes in ein Eiscafé im städtischen Anwesen Marktplatz 8 wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt.

Eine Baugenehmigung kann, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landesamt für Denkmalpflege sowie unter Einhaltung der Auflagen und Bedingungen der übrigen Fachbehörden nach Prüfung der noch nachzureichenden Planunterlagen und sonstigen Antragsunterlagen, vom Grundsatz her in Aussicht gestellt werden.

Zusätzlich erforderliche Kfz-Stellplätze sind abzulösen (4.000,00 € pro Stellplatz). Soweit erforderlich, erfolgt dies bezüglich einer Wiedervorlage im Bausenat.

 

Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.