Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Berichterstatterin Christine Schirmer.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Feriensenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“, Gemeinde Föritztal folgende Bedenken:

 

Die schalltechnische Untersuchung zur Geräuschentwicklung aus dem Jahr 2013 ist nicht mehr aktuell. In diesem Bereich sind bereits weitere großflächige Industrie- und Gewerbegebiete in Aufstellung. Die schalltechnische Untersuchung ist hinsichtlich des Lärmschutzes im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Gewerbe- und Industriegebieten so zu aktualisieren, dass diese die tatsachlichen „Umstände“ beinhaltet. In diesem Zusammenhang sind die Belange der Bevölkerung der Stadt Neustadt zu prüfen und mit zu berücksichtigen.