Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Am 4. Juni 2020 erreichte die Stadtverwaltung die erfreuliche Nachricht, dass der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Strasbourg beschlossen hat, der Stadt Neustadt die Ehrenfahne des Europarates zu verleihen.

 

Die Ehrenfahne ist die verdiente Belohnung für die Bemühungen der Stadt Neustadt b. Coburg, die Union und das Verständnis unter den Menschen in Europa zu fördern und ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zum Europapreis.

 

Die offizielle Übergabe der Ehrenfahne an die Stadt Neustadt b. Coburg erfolgte pandemiebedingt am 21. Juni 2021 in einer virtuellen Zeremonie durch Kęstutis Masiulis, den Vorsitzenden des Unterausschusses des Europapreises der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Für die Festhaltung des feierlichen Anlasses im Goldenen Buch der Stadt Neustadt wurde vorab eine handbemalte Urkunde zur Signatur durch Kęstutis Masiulis nach Litauen geschickt, welche dann während der Zeremonie von Oberbürgermeister Rebhan gegengezeichnet wurde.

 

In Zusammenarbeit mit nectv wurde die virtuelle Zeremonie verfilmt und auf nectv ausgestrahlt. Der Video-Clip ist außerdem in der Mediathek von www.region-coburg.tv unter folgendem Link zu finden: https://www.region-coburg.tv/ehrenfahne-fuer-neustadt

 

Eigens für den Europapreis wurde zusätzlich eine Unterseite auf der Website der Stadt Neustadt unter „Unser Neustadt“ ð „Kennenlernen“ eingerichtet.

 

Ebenfalls wurde über die Verleihung der Ehrenfahne per Pressemitteilung, Kommunenfunk sowie dem städtischen Mitteilungsblatt informiert.

 

Im Frühjahr 2022 wird sich die Stadt Neustadt für Stufe 3 des Europapreises – der Ehrenplakette – bewerben.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss nimmt zustimmend Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, wie im Sachvortrag vorgestellt, vorzugehen.