2. Sachverhalt
Die ursprünglich auf den 9.
April 2021 datierte Sportlerehrung für das Jahr 2019 und 2020 – wie in der 5.
Sitzung des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses vom 23.02.2021
mitgeteilt – wurde in den Sommer 2021 verlegt, konnte jedoch aufgrund der noch
sehr strikten Corona-Vorschriften nicht in feierlicher und würdevoller Form
geplant und organisiert werden, weshalb die Stadtverwaltung mit der
Durchführung der Ehrung warten musste. Erst mit der 14.
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ergaben sich erhebliche
Lockerungen im Veranstaltungsbereich, auch im Indoor-Bereich. Zu dieser Zeit
stand allerdings das Internationale PuppenFestival Neustadt und Sonneberg 2021
an. Für eine überschneidende Planung zweier Veranstaltungen standen keine
Personalressourcen zur Verfügung, weshalb die Sportlerehrung nach hinten
verlegt werden musste.
Bei der noch ausstehenden
Ehrung muss die gesamte Sportlerehrung 2019 nachgeholt werden.
Die Sportlerehrung 2020
entfällt in großer und üblicher Form komplett, da aufgrund der Corona-Pandemie
kaum Teilnahmen von Sportlern an Meisterschaften/Wettkämpfen möglich waren. Bei
der jährlichen Abfrage der Sportvereine wurden lediglich zwei Einzelsportler
und eine Mannschaft gemeldet. Für das Sportjahr 2021 ist aller Wahrscheinlichkeit
nach eine ähnliche Rückmeldefrequenz aufgrund des langen Lockdowns und der
abgesagten Wettkampfsaisons zu erwarten.
Die Stadtverwaltung, Bereich
KST, schlägt daher vor:
·
die
Sportlerehrung 2019, 2020 und 2021 wie üblich, im Frühjahr 2022, zu
veranstalten.
Die
wenigen vorgeschlagenen Sportler für 2020 und 2021 werden mit einer Urkunde und
ggf. Präsent in ihrer Altersgruppe/Mannschaft mit geehrt.
·
die Ehrung von
verdienten Vereinsfunktionären für 2020 und 2021 in einer separaten Senatssitzung
im Februar 2022 beschließen zu lassen. Weiterhin werden in diesem Senat die
Leistungen in der dementsprechenden Altersklasse/Mannschaft beschlossen.
·
die Wahl zum/r
Sportler/in und zur Mannschaft des Jahres 2020 und 2021 auszusetzen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein
Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art.
49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
Die aufgrund der Corona-Problematik
nicht vollzogenen Sportlerehrungen für die Jahre 2019, 2020 sowie die im Jahr
2022 anstehende Ehrung für das Jahr 2021 werden in eine Ehrungsveranstaltung
zusammengefasst.
Die Veranstaltung soll, sofern die Infektionsschutzvorgaben dies zulassen, im
Frühjahr 2022 durchgeführt werden.
Die im Vorfeld der Sportlerehrungen zu fassenden Beschlüsse zu Ehrungen von
Funktionären, zur Ehrung besonderer sportlicher Leistungen usw. werden im
Februar 2022 gefasst.
Die Wahl zur Sportlerin/zum
Sportler/zur Mannschaft des Jahres für die Jahre 2020 und 2021 wird ausgesetzt.