Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die ursprünglich auf den 9. April 2021 datierte Sportlerehrung für das Jahr 2019 und 2020 – wie in der 5. Sitzung des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses vom 23.02.2021 mitgeteilt – wurde in den Sommer 2021 verlegt, konnte jedoch aufgrund der noch sehr strikten Corona-Vorschriften nicht in feierlicher und würdevoller Form geplant und organisiert werden, weshalb die Stadtverwaltung mit der Durchführung der Ehrung warten musste. Erst mit der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021 ergaben sich erhebliche Lockerungen im Veranstaltungsbereich, auch im Indoor-Bereich. Zu dieser Zeit stand allerdings das Internationale PuppenFestival Neustadt und Sonneberg 2021 an. Für eine überschneidende Planung zweier Veranstaltungen standen keine Personalressourcen zur Verfügung, weshalb die Sportlerehrung nach hinten verlegt werden musste.

 

Bei der noch ausstehenden Ehrung muss die gesamte Sportlerehrung 2019 nachgeholt werden.

 

Die Sportlerehrung 2020 entfällt in großer und üblicher Form komplett, da aufgrund der Corona-Pandemie kaum Teilnahmen von Sportlern an Meisterschaften/Wettkämpfen möglich waren. Bei der jährlichen Abfrage der Sportvereine wurden lediglich zwei Einzelsportler und eine Mannschaft gemeldet. Für das Sportjahr 2021 ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine ähnliche Rückmeldefrequenz aufgrund des langen Lockdowns und der abgesagten Wettkampfsaisons zu erwarten.

 

Die Stadtverwaltung, Bereich KST, schlägt daher vor:

 

·         die Sportlerehrung 2019, 2020 und 2021 wie üblich, im Frühjahr 2022, zu veranstalten.

Die wenigen vorgeschlagenen Sportler für 2020 und 2021 werden mit einer Urkunde und ggf. Präsent in ihrer Altersgruppe/Mannschaft mit geehrt.

 

·         die Ehrung von verdienten Vereinsfunktionären für 2020 und 2021 in einer separaten Senatssitzung im Februar 2022 beschließen zu lassen. Weiterhin werden in diesem Senat die Leistungen in der dementsprechenden Altersklasse/Mannschaft beschlossen.

 

·         die Wahl zum/r Sportler/in und zur Mannschaft des Jahres 2020 und 2021 auszusetzen.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

Die aufgrund der Corona-Problematik nicht vollzogenen Sportlerehrungen für die Jahre 2019, 2020 sowie die im Jahr 2022 anstehende Ehrung für das Jahr 2021 werden in eine Ehrungsveranstaltung zusammengefasst.


Die Veranstaltung soll, sofern die Infektionsschutzvorgaben dies zulassen, im Frühjahr 2022 durchgeführt werden.


Die im Vorfeld der Sportlerehrungen zu fassenden Beschlüsse zu Ehrungen von Funktionären, zur Ehrung besonderer sportlicher Leistungen usw. werden im Februar 2022 gefasst.

Die Wahl zur Sportlerin/zum Sportler/zur Mannschaft des Jahres für die Jahre 2020 und 2021 wird ausgesetzt.