2. Sachverhalt
Bezüglich des
Internationalen PuppenFestivals Neustadt und Sonneberg im Mai 2022 ist bereits
im Herbst des Vorjahres festzulegen, ob der Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis mit
stattfinden soll. Dabei spielen u. a. das Beste Gesamtwerk und die Themenarbeit
eine Rolle.
Die Stadtverwaltung
empfiehlt diesbezüglich, den Beschluss des Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschusses vom 24.09.2019 bezüglich der Gewinnerin in
Kategorie 13, Bestes Gesamtwerk, für den MOA 2020 zu übernehmen. Ebenfalls wird
empfohlen, den Titel für die Themenarbeit 2020 bei „Olympia“ zu belassen.
Auf Nachfrage der Stadtverwaltung bestätigte
die Kandidatin nach dem zweiten Ausfall der
Max-Oscar-Arnold-Kunstpreisverleihung, dass sie der Einladung der Stadt
Neustadt als Gewinnerin in der Kategorie „Bestes Gesamtwerk“ in jedem Falle
folgen möchte und 2022 nach Neustadt kommen würde.
Die Verzollung der
Künstlerpuppen ist ein eigener, zeitintensiver und komplexer Arbeitsvorgang
innerhalb der Organisation des Kunstpreises mit zahlreichen Dienstfahrten nach
Coburg. Coronabedingt kontaktierte die Stadtverwaltung daher das Zollamt in
Coburg, um vorab zolltechnische Einschränkungen abzuklären. Die Pakete mit den
Künstlerpuppen müssen speziell verzollt werden, und zwar im Sinne einer
„vorübergehenden Verwendung“. Der Mitarbeiter des Zollamtes informierte
diesbezüglich darüber, dass nur noch wenige Pakete direkt in Coburg beim
Zollamt ankommen. Seit Corona werde der Großteil der Verzollung von Paketen in
den Zentralstellen in Frankfurt und Leipzig abgewickelt. Ohne ausdrücklichen
Vermerk der Künstler auf den Paketen – „Wegen vorübergehender Verwendung zum
Zollamt Coburg schicken“ –, werde die Stadtverwaltung Neustadt enorme Probleme
bekommen, da die Pakete nicht beim Zoll in Coburg landen werden.
Wenn einer
Verzollung von Kunstgegenständen und der Einreise von Künstlern bis zum
Frühjahr 2022 nichts im Wege steht, kann der MOA-Kunstpreis realisiert werden.
Die Akquise der Künstler muss bereits im November 2021 starten.
Sollte die
Stadtverwaltung feststellen, dass es aufgrund von Corona-Vorschriften oder
verschärfter Pandemielage zu erheblichen Einschränkungen kommt, müsste der
internationale Kunstpreis ein weiteres Mal abgesagt werden.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
- Es wird die bereits feststehende Gewinnerin für die Kategorie „Das beste Gesamtwerk eines etablierten Künstlers“ erneut berufen. Für den Fall, dass die berufene Künstlerin eine Teilnahme nicht ermöglichen kann, wird die Zweitplatzierte Kandidatin berufen.
- Der Titel für die Themenarbeit 2020 lautet: „Olympia“.
- Die Stadtverwaltung startet mit der Akquise der Künstler im November 2021.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Realisierung und Durchführung des MOA-Kunstpreises 2022 an Änderungen von Zollvorschriften, Corona-Vorschriften oder eine verschärfte Pandemielage anzupassen und ggf. abzusagen, wenn erhebliche Einschränkungen in Planung, Organisation und Durchführung vorliegen.