Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Derzeit prüft die Stadtverwaltung diverse Möglichkeiten zur Umsetzung des Nikolausmarktes, der vom 3. – 5. Dezember 2021 geplant ist.

 

Aufgrund der aktuell neu in Erstellung befindlichen Version der Infektionsschutzverordnung und einer bis zum Termin der Sitzungsvorbereitung nicht vorliegenden Umsetzungsvorgabe für Weihnachtsmärkte und weihnachtliche Kulturveranstaltungen durch die Bayerische Staatsregierung ist eine fundierte Vorlageerstellung eines Durchführungskonzeptes derzeit nicht möglich.


Die Verwaltung informiert umgehend, so bald entsprechende Planungssicherheit und Vorgabeklarheit gegeben ist.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

Die im Vorjahr unter Corona-Bedingungen ausgearbeiteten Alternativplanungen für den Neustadter Nikolausmarkt gelten grundlegend weiter.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Durchführungsoptionen nach Vorliegen geltender Vorschriften und Vorgaben auszuarbeiten und dem Senat so zeitnah wie möglich zur Beschlussfassung vorzustellen.