2. Sachverhalt
Derzeit prüft die Stadtverwaltung diverse Möglichkeiten zur Umsetzung des Nikolausmarktes, der vom 3. – 5. Dezember 2021 geplant ist.
Aufgrund der
aktuell neu in Erstellung befindlichen Version der Infektionsschutzverordnung
und einer bis zum Termin der Sitzungsvorbereitung nicht vorliegenden
Umsetzungsvorgabe für Weihnachtsmärkte und weihnachtliche Kulturveranstaltungen
durch die Bayerische Staatsregierung ist eine fundierte Vorlageerstellung eines
Durchführungskonzeptes derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung informiert umgehend, so bald entsprechende Planungssicherheit
und Vorgabeklarheit gegeben ist.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
Die im Vorjahr
unter Corona-Bedingungen ausgearbeiteten Alternativplanungen für den Neustadter
Nikolausmarkt gelten grundlegend weiter.
Die Verwaltung wird
beauftragt, Durchführungsoptionen nach Vorliegen geltender Vorschriften und
Vorgaben auszuarbeiten und dem Senat so zeitnah wie möglich zur
Beschlussfassung vorzustellen.