Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-204/21 der GWG wegen Neubau von 21 Fertiggaragen auf den FlNrn. 1359/6 in Verbindung mit 1362/3 (durch Verschmelzung) und voraussichtlich 1369 (Teilfläche) der Gem. Neustadt b. Coburg wird unter den v. g. aufschiebenden Bedingungen wie auch den übrigen erforderlichen Auflagen zugestimmt.

 

Im Hinblick auf die Festsetzungen des südwestlich gelegenen Neubaugebietes „Märchenpark“, wie auch allgemeinen Klimaschutzvorgaben, wird dem Bauherrn empfohlen, die Dächer zumindest extensiv zu begrünen.

 

Eine prüffähige Planunterlage bzgl. der Gestaltung und Ausbildung der Zufahrt/Ausfahrt von den GWG-Flurstücken auf die Ostlandstraße ist rechtzeitig vor Baubeginn zur Genehmigung beim Bauamt einzureichen.