Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Dem Bauantrag BV-Nr. B-079/21 wegen Neubau eines Verbrauchermarktes auf FlNr. 260 der Gemarkung Ebersdorf  wird vom Grundsatz her zugestimmt.
Eine Baugenehmigung kann vorbehaltlich der Nachreichung und Genehmigungsfähigkeit in der Beschlussvorlage v. g. ergänzende Angaben und Planunterlagen und unter Berücksichtigung der Auflagen und Bedingungen der noch zu beteiligenden Fachbehörden sowie der übrigen einschlägigen, bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften, in Aussicht gestellt werden.




Elke Protzmann
Dritte Bürtgermeisterin