3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Dem Bauantrag BV-Nr. B-079/21 wegen Neubau eines
Verbrauchermarktes auf FlNr. 260 der Gemarkung Ebersdorf wird vom Grundsatz her zugestimmt.
Eine Baugenehmigung kann vorbehaltlich der Nachreichung und Genehmigungsfähigkeit
in der Beschlussvorlage v. g. ergänzende Angaben und Planunterlagen und unter
Berücksichtigung der Auflagen und Bedingungen der noch zu beteiligenden
Fachbehörden sowie der übrigen einschlägigen, bauordnungsrechtlichen und
bauplanungsrechtlichen Vorschriften, in Aussicht gestellt werden.
Elke Protzmann
Dritte Bürtgermeisterin