3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg, folgenden Beschluss zu fassen: Die Jahresbedarfsmeldung 2022 zu den Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ wird in der vom Baureferat ausgearbeiteten Form gebilligt. Der beiliegende Maßnahmenplan 2022 und die Jahresbedarfsmeldung 2022 sind Beschlussbestandteil. |