2. Sachverhalt
Herr Röttger stellt
anhand einer Aufstellung die Ansätze des Haushaltsjahres 2022 vor.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird
festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung
teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
1.
Der
Haushalt 2022 des Bereiches KST ist wie vorgestellt in die
Haushaltsplanberatungen einzubringen.
2.
Die
im Haushaltsauszug 2022 umfassten Veranstaltungen sind, soweit dies gesetzes-
und vorgabekonform vollziehbar ist, im benannten Umfang umzusetzen.
3.
Der
vorgestellte Haushaltsauszug 2022 ist Beschlussbestandteil.