Kämmerer Martin Gottschalk verliest den Sachverhalt.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.
Coburg beschließt, ab 1. Januar 2022 die Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer
A und B auf 350 v. H. anzupassen und den Erlass einer Hebesatzsatzung, wie sie
als Anlage beiliegt.
Die Anlage ist Beschlussbestandteil.