Sitzung: 23.11.2021 VKS/006/2021
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Im Zuge der
Prüfungen aller Einbahnstraßen wegen der möglichen Freigabe für den Radverkehr
in Gegenrichtung wurden auch zusammen mit der Polizei und dem ADFC mögliche
Schwachstellen besprochen.
Die amtlichen
Zusatzzeichen unter den Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ bzw. „Verbot der
Einfahrt“ sind in der Praxis nur von aufmerksamen Verkehrsteilnehmern zu
erkennen.
Deshalb verbietet
die StVO auch keine Zusatzmarkierungen auf der Fahrbahn und empfiehlt dies
sogar in unübersichtlichen Verkehrslagen. Die bisher bekannten Empfehlungen
haben uns aber nicht überzeugt (Radsymbol einfach, teilweise mit Beistrichen
ohne Pfeil,…)
In Neustadt haben
wir deshalb zusammen mit unserer Fachfirma für Markierungen neue, farbliche
Fahrbahnmarkierungen am Beginn und Ende der Einbahnstraßen entwickelt, der
optisch sehr auffällig sind und somit erheblich zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit beitragen werden.
Dies wird
grundsätzlich nun an allen, freigegebenen Einbahnstraßen in Neustadt
einheitlich so umgesetzt.
Am Beginn der
Einbahnstraße (blaues VZ), wo häufig unachtsam von Pkws unter „Schneiden der
Fahrbahn“ eingefahren wird, gibt es nun eine entgegengesetzte Markierung rot;
Bedeutung: „Achtung Radfahrer aus Gegenrichtung“.
Am Ende der
Einbahnstraße (rotes VZ), wo man sich zum Linksabbiegen ganz links einordnen
würde, eine entgegengesetzte Markierung grün. Bedeutung: „Achtung Radfahrer aus
Gegenrichtung frei / bzw. für Radfahrer: hier darf ich fahren“.
Von Seiten des ADFC
Coburg gab es bereits positive Rückmeldungen für unsere kreative
Herangehensweise und Umsetzung.