Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Im Zuge der Prüfungen aller Einbahnstraßen wegen der möglichen Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung wurden auch zusammen mit der Polizei und dem ADFC mögliche Schwachstellen besprochen.

 

Die amtlichen Zusatzzeichen unter den Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ bzw. „Verbot der Einfahrt“ sind in der Praxis nur von aufmerksamen Verkehrsteilnehmern zu erkennen.

Deshalb verbietet die StVO auch keine Zusatzmarkierungen auf der Fahrbahn und empfiehlt dies sogar in unübersichtlichen Verkehrslagen. Die bisher bekannten Empfehlungen haben uns aber nicht überzeugt (Radsymbol einfach, teilweise mit Beistrichen ohne Pfeil,…)

 

In Neustadt haben wir deshalb zusammen mit unserer Fachfirma für Markierungen neue, farbliche Fahrbahnmarkierungen am Beginn und Ende der Einbahnstraßen entwickelt, der optisch sehr auffällig sind und somit erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen werden.

 

Dies wird grundsätzlich nun an allen, freigegebenen Einbahnstraßen in Neustadt einheitlich so umgesetzt.

 

Am Beginn der Einbahnstraße (blaues VZ), wo häufig unachtsam von Pkws unter „Schneiden der Fahrbahn“ eingefahren wird, gibt es nun eine entgegengesetzte Markierung rot; Bedeutung: „Achtung Radfahrer aus Gegenrichtung“.

 

Am Ende der Einbahnstraße (rotes VZ), wo man sich zum Linksabbiegen ganz links einordnen würde, eine entgegengesetzte Markierung grün. Bedeutung: „Achtung Radfahrer aus Gegenrichtung frei / bzw. für Radfahrer: hier darf ich fahren“.

 

Von Seiten des ADFC Coburg gab es bereits positive Rückmeldungen für unsere kreative Herangehensweise und Umsetzung.