2. Sachverhalt
In Neustadt gibt es aktuell
19 Einbahnstraßen; 9 davon sind aktuell schon für Radfahrer freigegeben. Zwischenzeitlich
fand eine Prüfung aller weiteren Einbahnstraßen bezüglich einer künftigen
Freigabe für Radfahrer im Gegenverkehr statt.
Über 10
Einbahnstraßen ist im Verkehrssenat nach durchgeführten Ortsbesichtigungen
mit dem ADFC und Polizei (7. Juli 2021) und anschließend auch mit dem
Arbeitskreis Radwege
(19. Juli 2021) nun
zu entscheiden.
Neben einer
möglichen Freigabe wurde vor Ort auch immer besprochen, ob die Einbahnstraße
überhaupt notwendig ist und dementsprechend auch aufgehoben werden könnte.
Ansonsten wurden mit
dem ADFC zusammen folgende Stufen festgesetzt:
a)
Freigabe
empfohlen
b)
Zunächst
zurückstellen, da weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig wären (z.B.
Parkverbote)
c)
Keine
Freigabe wegen zu hoher Verkehrsgefährdungen in der Abwägung
Kategorie a)
Freigabe empfohlen – auch nach einstimmiger Empfehlung AK Radwege
1.
Dr.
Herrmann-Ehlers-Str.
2.
Weinbergstraße
3.
Wallstraße
4.
Jean-Paul-Allee
5.
Freytagweg
6.
Coburger
Str. Teilstrecke bis Einmündung Angerweg
Kategorie a)
Aufhebung der Einbahnregelung empfohlen – nach Anwohnergespräch mit Polizei
7.
Siemensring
Kategorie b)
Zunächst zurückstellen, da weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig wären
(z.B. Parkverbote) – auch nach einstimmiger Empfehlung AK Radwege
8.
Talstraße
9.
Schützenstraße
Kategorie c)
Keine Freigabe wegen zu hoher Verkehrsgefährdungen in der Abwägung – auch nach
einstimmiger Empfehlung AK Radwege
10.
Eisfelder
Str.
Es erfolgt zu jeder
Straße einzeln ein Beschluss.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt zur Umsetzung im Laufe des nächsten Jahres:
- Die Einbahnstraße Dr. Herrmann-Ehlers-Str. für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben.
- Die Einbahnstraße Weinbergstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben.
- Die Einbahnstraße Wallstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben.
- Die beiden Einbahnstraßen Jean-Paul-Alle für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben. Für die Querverbindung wird eine mögliche Aufhebung noch geprüft.
- Die drei Einbahnstraßen Freytagweg für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben.
- Die Einbahnstraße Coburger Str. bis Einmündung Angerweg für den Radverkehr in Gegenrichtung mit zusätzlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen freizugeben. Das Teilstück von Einmündung Angerweg bis Einmündung Coburger Str. bleibt aus Gründen der Verkehrssicherheit für Radfahrer in Gegenrichtung gesperrt.
- Die Einbahnstraße Siemensring wird versuchsweise für 1 Jahr zur Erforschung des Verkehrsverhaltens mit dem Ziel vorsichtigerer Fahrweise aufgehoben.
- Die Einbahnstraße Schützenstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung zunächst zurückzustellen.
- Die Einbahnstraße Talstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ebenfalls wegen Zusammenhang mit der Schützenstraße zunächst zurückzustellen.
- Die Einbahnstraße Eisfelder Str. für den Radverkehr in Gegenrichtung wegen zu hoher Gefährdungen für die Verkehrssicherheit nicht freizugeben.