Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Mit Antrag vom August 2021, unterzeichnet von 65 Anwohnern in der Allee, wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Allee und Blumenstraße auf 30 km/h beantragt.

 

Nach Durchführung einer aktuellen Verkehrszählung erfolgte am 10. November ein Besprechungstermin vor Ort (Dauer 2 Stunden) mit der Verkehrsbehörde, der Polizei und circa 20 anwesenden Anwohnern.

Der Durchlauf in der Allee liegt bei circa 1.150 KfZ / täglich etwas über dem Wert aus dem Jahr 2017, aber deutlich unter den früheren Werten (2003: 1.750). Die Messungen ergaben auch keine besonderen Auffälligkeiten bezüglich des Schwerverkehrs oder der Höchstgeschwindigkeiten.

Dies liegt aber auch stark am jeweiligen Parkverhalten der Anwohner, wo nur wenige Fahrzeuge erhebliche positive Wirkungen auf die Durchfahrtsgeschwindigkeiten bewegen können.

 

Die Gespräche verliefen insgesamt sehr konstruktiv, da man hier gut erklären konnte, wie in der Allee vergleichsweise zu anderen Straßen gefahren wird, warum manches rechtlich nicht geht und wie unsere Handlungsmöglichkeiten vor Ort sind.

Teilweise kamen auch neue Wünsche um den Spielplatz auf, die schnell und problemlos umgesetzt werden können

Wir konnten uns in diesem Bürgergespräch die Zeit nehmen, alle aufgeworfenen Fragen zu diskutieren und abzuwägen.

 

Eine 30 km/h Zone für das Umfeld Allee und Blumenstraße mit Abbau aller Verkehrszeichen und Rechts-vor-Links Vorfahrtsregelung an den Einmündungen wäre rechtlich zulässig.

Eine Umsetzung kann aber erst im 1. Halbjahr 2022 erfolgen, da gleichzeitig Markierungen geändert werden müssen, die diese Regelung dann weiter für alle Verkehrsteilnehmer verdeutlichen würden.

Von Seiten der Anwohner besteht hiermit Einverständnis.

 

In der Blumenstraße sollen das LkW Verbot über 10 m Länge und Hinweisschilder auf den Spielplatz noch ergänzt werden.

Die Bushaltestelle liegt an der richtigen Stelle.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dass dem Bürgerantrag stattgegeben wird und eine 30 km/h Zone in der Allee und Seitenstraßen mit Abbau aller Verkehrszeichen und Rechts-vor-Links Vorfahrtsregelung an den Einmündungen nach beiliegendem Planauszug zwischen den rot markierten Bereichen eingerichtet wird.

Eine Umsetzung erfolgt baldmöglichst 2022, da gleichzeitig Markierungen geändert werden müssen.