2. Sachverhalt
Mit Antrag vom
August 2021, unterzeichnet von 65 Anwohnern in der Allee, wurde eine
Geschwindigkeitsbeschränkung in der Allee und Blumenstraße auf 30 km/h
beantragt.
Nach Durchführung
einer aktuellen Verkehrszählung erfolgte am 10. November ein Besprechungstermin
vor Ort (Dauer 2 Stunden) mit der Verkehrsbehörde, der Polizei und circa 20
anwesenden Anwohnern.
Der Durchlauf in der
Allee liegt bei circa 1.150 KfZ / täglich etwas über dem Wert aus dem Jahr
2017, aber deutlich unter den früheren Werten (2003: 1.750). Die Messungen
ergaben auch keine besonderen Auffälligkeiten bezüglich des Schwerverkehrs oder
der Höchstgeschwindigkeiten.
Dies liegt aber auch
stark am jeweiligen Parkverhalten der Anwohner, wo nur wenige Fahrzeuge
erhebliche positive Wirkungen auf die Durchfahrtsgeschwindigkeiten bewegen
können.
Die Gespräche
verliefen insgesamt sehr konstruktiv, da man hier gut erklären konnte, wie in
der Allee vergleichsweise zu anderen Straßen gefahren wird, warum manches rechtlich
nicht geht und wie unsere Handlungsmöglichkeiten vor Ort sind.
Teilweise kamen auch
neue Wünsche um den Spielplatz auf, die schnell und problemlos umgesetzt werden
können
Wir konnten uns in
diesem Bürgergespräch die Zeit nehmen, alle aufgeworfenen Fragen zu diskutieren
und abzuwägen.
Eine 30 km/h Zone
für das Umfeld Allee und Blumenstraße mit Abbau aller Verkehrszeichen und
Rechts-vor-Links Vorfahrtsregelung an den Einmündungen wäre rechtlich zulässig.
Eine Umsetzung kann
aber erst im 1. Halbjahr 2022 erfolgen, da gleichzeitig Markierungen geändert
werden müssen, die diese Regelung dann weiter für alle Verkehrsteilnehmer
verdeutlichen würden.
Von Seiten der
Anwohner besteht hiermit Einverständnis.
In der Blumenstraße
sollen das LkW Verbot über 10 m Länge und Hinweisschilder auf den Spielplatz
noch ergänzt werden.
Die Bushaltestelle
liegt an der richtigen Stelle.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat
beschließt, dass dem Bürgerantrag stattgegeben wird und eine 30 km/h Zone in
der Allee und Seitenstraßen mit Abbau aller Verkehrszeichen und Rechts-vor-Links
Vorfahrtsregelung an den Einmündungen nach beiliegendem Planauszug zwischen den
rot markierten Bereichen eingerichtet wird.
Eine Umsetzung
erfolgt baldmöglichst 2022, da gleichzeitig Markierungen geändert werden
müssen.