Christine Schirmer berichtet über das Beteiligungsverfahren.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Änderung des
Regionalplans hinsichtlich des
Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“ bezüglich der Neuausweisung des
Vorranggebietes für Windkraftanlagen 500 „Fornbach-West“ keine Bedenken.
Die öffentliche
Sitzung endet um 17:17 Uhr.