3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An
den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, für den
Stadtteil Fechheim ein qualifiziertes Bebauungsplanverfahren aufzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Neustadt entwickelt. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden
Lageplan in der Fassung vom 09.02.2022 durch die schwarz markierte Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches gekennzeichnet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes beinhaltet folgende
Grundstücke mit den Flurnummern 85, 86, 87, 88, 113, 113/1, 114, 280/3,
280/4, 280/2, 280/5, 280/6 sowie Teilflächen der Flurnummern 280 und 96. Alle
Flurnummern gehören der Gemarkung Fechheim an. Die im Geltungsbereich
festgesetzte Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO auszuweisen. Weiterhin wird die Stadtplanung beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplanentwurf auf der Grundlage der Vorentwurfs-Variante 3 vom
09.02.2022 zu erstellen. Die zukünftigen Grundstücksgrößen sollen sich im
Durchschnitt zwischen 700 m2 bis 850 m2 bewegen. Das
zukünftige Baugebiet umfasst ca. 3,03 ha. Der beiliegende Lageplan sowie die drei
Bebauungsplanvorentwurfsvarianten vom 09.02.2022 sind Beschlussbestandteil. |