Kämmerer Martin Gottschalk trägt den Sachverhalt zu Mittelnachbewilligung vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Aufgrund des angefallenen Mittelbedarfs beschließt der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat, für das HH-Jahr 2021 bei HHSt. 0.6300.5135 Mittel in Höhe von 98.000 EUR nachzubewilligen. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei 0.9000.0030 (Gewerbesteuer).