Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 15.02.2021 wurde der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss darüber informiert, dass die Amtszeit der bisherigen Puppenfee, Frau Lena Neumann, die im Jahr 2018 wiederum Frau Corinna Röttger in ihrem Amt abgelöst hatte, zum 31. Dezember 2020 endete.

 

Zur Neubesetzung des Amtes der Neustadter Puppenfee und des Christkindes sollte seitens des Bereiches KST im Sommer 2021 ein Casting, analog zum vorangegangenen, veranlasst werden.

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie musste die Ausschreibung aufgeschoben werden und kam somit erst am 20.01.2022 zur Umsetzung.

 

Analog der letzten Ausschreibung wurde beworben über:

  • allgemeiner Presseverteiler
  • Kommunenfunk
  • Website Stadt Neustadt
  • TV-Bildschirme Foyer kultur.werk.stadt und Rathaus
  • VideoWall Austraße
  • Plakate Stadtgebiet
  • Flyer im Neustadter Bürgerblatt
  • Flyer-Verteilung an die höheren Jahrgangsstufen der Realschule, der Mittelschule am Moos und des Arnold-Gymnasiums
  • Ausstrahlung auf nectv über 1 Woche ab Dienstag, 25.01.

 

Die Mitwirkung der Fa. Bocklisch Neustadt in Bezug auf Casting-Bilder am Castingtag und von Frau Ulli Noll (Radio Eins) in Bezug auf das Interview-Training und das Amt als Jurorin am Castingtag wurde abgefragt und bestätigt.


Der aktuelle Bewerbungsschluss ist der 14.03.2022.

Bisher ging, außer einigen Nachfragen, nur eine konkrete Bewerbung ein.

Die Terminfindung für das Casting in der kultur.werk.stadt steht noch aus und wird nach Bewerbungsschluss mit Casting-Teilnehmerinnen und Beteiligten abgestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt nachstehende Jury-Besetzung vor:

 

·         je 1 Mitglied der im Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss vertretenen Fraktionen

·         1 Mitglied des Bereiches KST

·         letztamtierende Puppenfee

·         eingesetzte/r Moderator/Moderatorin des Castings

·         der/die 1. Vorsitzende des Museums- und Heimatvereins Neustadt b. Coburg e.V.

 

Die Jury ist entscheidungsfähig, sobald mindestens 3 der benannten Mitglieder am Castingverlauf und der Abstimmung teilnehmen.

StR Rebhan wendet ein, dass bei Flyer und Werbemedien Verbesserungsbedarf vorliege. „Redegewandtheit“ könne man – nach Erkenntnis seiner Frau, die Lehrerin am Arnold-Gymnasium ist und mit ihren Schülerinnen den Bewerbungsaufruf diskutierte – von so jungen Mädchen nicht erwarten, dies schrecke auch ab. Zudem sollten unbedingt Social-Media-Kanäle wie facebook und Instagram zur Bewerbung genutzt werden.

Aufruf und Text müssen viel jugendgerechter gestaltet werden. Bei zu geringer Anzahl eingegangener Bewerbungen schlägt er eine neue Bewerbungsrunde vor.

 

StR G. Hofmann fragt, wie die Vorgehensweise bei Ausbleiben von Bewerbungen sei.

Der Senatsvorsitzende antwortet, dass dann eine neue Bewerbungsrunde starten werde.

 

StR Büchner schlägt vor, die Altersgrenze der Bewerberinnen um 5 Jahre nach oben zu verlegen.

 

Alle Änderungsvorschläge werden zur Kenntnis genommen.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

  1. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Jury-Besetzung wird zugestimmt.
  2. Der Mindestbesetzung der Jury zur Entscheidungsfähigkeit wird zugestimmt.
  3. Nach Bewerbungsschluss am 14.03.2022 wird ein Termin für das Casting in der kultur.werk.stadt in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt. Sollten keine weiteren Bewerbungen eingehen, wird eine neue Bewerbungsrunde gestartet.
  4. Die Nutzung der Marketingebene Social Media sowie Verwendung einer zielgruppenorientierten Textfassung sollen künftig Berücksichtigung finden.
  5. Der Senat wird nach Juryentscheid umgehend per E-Mail über den Ausgang informiert.