Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird zurückgestellt.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, für den vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Birkig II“ ein 1. qualifiziertes Änderungsverfahren nach § 12 BauGB
einzuleiten.

 

Der Bausenat stimmt dem Vorhaben des Vorhabenträgers Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG zu, den vorhandenen Solarpark durch die Errichtung weiterer Module und Modulreihen zu optimieren und nach zu verdichten. Für den zukünftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: Durch die Optimierung bzw. Nachverdichtung muss die Grundflächenzahl (GRZ) 0,45 auf 0,59 erhöht werden, die Trafostationen müssen von 4 auf 6 erweitert und die Ausgleichsmaßnahmen entsprechend angepasst werden. Die Überarbeitung der vorhandenen Gutachten ist im Rahmen des Verfahrens zu prüfen.


Das vorhabenbezogene Bebauungsplanänderungsverfahren umfasst die Teilflächen der FlNrn. 57 und 63 sowie die FlNrn. 58, 59, 61, 62 der Gemarkung Birkig. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 19,14 ha. Die Grundstücke befinden sich derzeit in privatem Besitz, jedoch mit Nutzungsbindung (siehe Durchführungsvertrag). Das Gebiet ist als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage „Solarpark Birkig II“ auszuweisen. Der Investor wird demnächst den geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die überarbeitete Begründung einschließlich Umweltbericht dem städtischen Gremium zur Zustimmung vorlegen.

 

Die 1. qualifizierte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt entwickelt.

 

Der beiliegende rechtskräftige Bebauungsplan „Solarpark Birkig II“ im M 1:1000 ist Beschlussbestandteil.