2. Sachverhalt
Anwohner der
Wallstraße haben das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht, dass ein Spiegel
bei der Ausfahrt von der Wallstr. In die Eckardtstr. Sinnvoll wäre.
Ordnungsamt und
Polizei haben die Situation vor Ort zu verschiedenen Zeiten beobachtet und
empfehlen, das Anliegen zu befürworten.
Durch den
Verkehrsteiler wird der von oben kommende Verkehr auf die rechte Fahrbahnhälfte
gelenkt, weshalb ohne Spiegel eine rund 20 m lange Parkverbotszone links der
Einmündung geschaffen werden müsste.
Dies erscheint uns
nicht verhältnismäßig im Vergleich zum Hilfsmittel Verkehrsspiegel, der noch
dazu direkt am bestehenden Ampelmast gegenüber angebracht werden könnte.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, in der Eckardtstraße gegenüber der Einmündung Wallstraße einen Verkehrsspiegel am bestehenden Lichtmast anzubringen.