2. Sachverhalt
In der Heubischer
Str. ist seit Jahren eine Parkverbotszone eingerichtet mit dem Zusatz: Parken
innerhalb gekennzeichneter Parkflächen mit Parkscheibe von Mo – Fr 8:00 – 18:00
und Sa 8:00 – 12:00 Uhr 1 h erlaubt.
Es wurde auch auf
Hinweis von Geschäftsleuten in Stichkontrollen festgestellt, dass immer weniger
Fahrzeughalter die vorgeschriebene Parkscheibe während der Parkzeiten einlegen
und auch immer mehr Anwohner die Parkplätze als Dauerparker genutzt hatten.
Das Ordnungsamt hat
deshalb im Februar / März vermehrt Hinweiszettel an die Fahrzeuge gehängt, auf
die Verstöße hingewiesen und polizeiliche Kontrollen angekündigt.
Diese wurden dann
auch durchgeführt, so dass zumindest nun die Anwohner sich zum Großteil an die
Regelungen halten. Es ist hier eine deutliche Verbesserung eingetreten.
In unregelmäßigen
Abständen werden diese Kontrollen durch die Polizei deshalb wiederholt
stattfinden.
Problematisch, aber
regelbar, sind die Liefergeschäfte mit Großfahrzeugen, die bei verschiedenen
Geschäften einfach stattfinden müssen.
Hierzu war
eigentlich in der Planung die gepflasterte Fläche vor Buchhandlung Stache
vorgesehen gewesen.
Diese Fläche müsste
in der Zonenregelung nun neu beschildert werden, und zwar nach Rücksprache mit
Geschäftsleuten nicht als Ladezone mit Parkverbot, wo man nur 3 min parken oder
laden dürfte, sondern als Parkplatz mit Zusatzzeichen Parkscheibe 30 min und 3
Stellplätze.
Dauerparken wäre
dann dort auf diesen 3 Stellplätzen nicht mehr erlaubt und die Fläche somit
öfter frei auch für Liefergeschäfte mit Großfahrzeugen, die in der Regel sehr
früh werktags erscheinen.
Obwohl es gesetzlich
nicht zwingend notwendig wäre wird die Verwaltung nach Absprache mit der
Polizei und den Geschäftsleuten auch die Parkregelungen in unseren
Parkverbotszonen mit blauen Parkschildern verdeutlichen.
Es hat sich
herausgestellt, dass auch viele Verkehrsteilnehmer die Zusatzzeichen unter den
Zonenschildern nicht registrieren und die Parkscheibe einfach aus Unkenntnis
nicht einlegen.
Dem Verkehrssenat
werden auch kurz vor Ort die Erfahrungen mit der provisorischen Sperrung vor
der Rathaustreppe im Hinblick auf die künftige Planung der Georg-Langbein-Str.
mit Rathausvorplatz erläutert.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, die drei Stellplätze vor Buchhandlung Stache als Kurzparkzone mit Parkscheibe 30 min zu beschildern.
In den restlichen Parkflächen in der Unteren Heubischer Str. gilt nach wie vor die Zonen – Kurzparkregelung 1 h - Mo – Fr 8:00 bis 18:00 und Sa 8:00 bis 12:00.