Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Heubischer Str. ist seit Jahren eine Parkverbotszone eingerichtet mit dem Zusatz: Parken innerhalb gekennzeichneter Parkflächen mit Parkscheibe von Mo – Fr 8:00 – 18:00 und Sa 8:00 – 12:00 Uhr 1 h erlaubt.

 

Es wurde auch auf Hinweis von Geschäftsleuten in Stichkontrollen festgestellt, dass immer weniger Fahrzeughalter die vorgeschriebene Parkscheibe während der Parkzeiten einlegen und auch immer mehr Anwohner die Parkplätze als Dauerparker genutzt hatten.

 

Das Ordnungsamt hat deshalb im Februar / März vermehrt Hinweiszettel an die Fahrzeuge gehängt, auf die Verstöße hingewiesen und polizeiliche Kontrollen angekündigt.

Diese wurden dann auch durchgeführt, so dass zumindest nun die Anwohner sich zum Großteil an die Regelungen halten. Es ist hier eine deutliche Verbesserung eingetreten.

In unregelmäßigen Abständen werden diese Kontrollen durch die Polizei deshalb wiederholt stattfinden.

 

Problematisch, aber regelbar, sind die Liefergeschäfte mit Großfahrzeugen, die bei verschiedenen Geschäften einfach stattfinden müssen.

Hierzu war eigentlich in der Planung die gepflasterte Fläche vor Buchhandlung Stache vorgesehen gewesen.

Diese Fläche müsste in der Zonenregelung nun neu beschildert werden, und zwar nach Rücksprache mit Geschäftsleuten nicht als Ladezone mit Parkverbot, wo man nur 3 min parken oder laden dürfte, sondern als Parkplatz mit Zusatzzeichen Parkscheibe 30 min und 3 Stellplätze.

Dauerparken wäre dann dort auf diesen 3 Stellplätzen nicht mehr erlaubt und die Fläche somit öfter frei auch für Liefergeschäfte mit Großfahrzeugen, die in der Regel sehr früh werktags erscheinen.

 

Obwohl es gesetzlich nicht zwingend notwendig wäre wird die Verwaltung nach Absprache mit der Polizei und den Geschäftsleuten auch die Parkregelungen in unseren Parkverbotszonen mit blauen Parkschildern verdeutlichen.

Es hat sich herausgestellt, dass auch viele Verkehrsteilnehmer die Zusatzzeichen unter den Zonenschildern nicht registrieren und die Parkscheibe einfach aus Unkenntnis nicht einlegen.

 

Dem Verkehrssenat werden auch kurz vor Ort die Erfahrungen mit der provisorischen Sperrung vor der Rathaustreppe im Hinblick auf die künftige Planung der Georg-Langbein-Str. mit Rathausvorplatz erläutert.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, die drei Stellplätze vor Buchhandlung Stache als Kurzparkzone mit Parkscheibe 30 min zu beschildern.

In den restlichen Parkflächen in der Unteren Heubischer Str. gilt nach wie vor die Zonen – Kurzparkregelung 1 h - Mo – Fr 8:00 bis 18:00 und Sa 8:00 bis 12:00.