Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Coburger Str. ist ebenfalls seit Jahren eine Parkverbotszone eingerichtet mit dem Zusatz: Parken innerhalb gekennzeichneter Parkflächen mit Parkscheibe von Mo – Fr 8:00 – 18:00 und Sa 8:00 – 12:00 Uhr 1 h erlaubt.

 

Hier bestehen insbesondere im Umfeld des Handyladens immer wieder Parkprobleme.

In den meisten Fällen sind in den Fahrzeugen keine Parkscheiben eingestellt.

Da nur 2 Stellplätze vorhanden sind ist es umso wichtiger, dass hier keine Dauerparker stehen.

 

Dies könnte ebenfalls mit Beschilderung als Parkplatz mit Zusatzzeichen Parkscheibe 30 min und 2 Stellplätze gewährleistet werden.

Dauerparken wäre dann dort auf diesen 2 Stellplätzen nicht mehr erlaubt.

 

Im Zuge einer anstehenden Prüfung der Erweiterung der 20 Zone um die Coburger Str., Austraße und Ernststraße wird das gesamte Parkkonzept in diesen Straßen gesondert mit geprüft.

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, die beiden Stellplätze in der Einbahnstraße Coburger Str. vor dem Handyladen als Kurzparkzone mit Parkscheibe 30 min zu beschildern.

Auf den restlichen, gekennzeichneten Parkplätzen in der Coburger Str. gilt nach wie vor die Zonen – Kurzparkregelung 1 h – Mo – Fr 8:00 – 18:00 und Sa 8:00 – 12:00 Uhr.