2. Sachverhalt
In der Coburger Str.
ist ebenfalls seit Jahren eine Parkverbotszone eingerichtet mit dem Zusatz:
Parken innerhalb gekennzeichneter Parkflächen mit Parkscheibe von Mo – Fr 8:00
– 18:00 und Sa 8:00 – 12:00 Uhr 1 h erlaubt.
Hier bestehen insbesondere
im Umfeld des Handyladens immer wieder Parkprobleme.
In den meisten
Fällen sind in den Fahrzeugen keine Parkscheiben eingestellt.
Da nur 2 Stellplätze
vorhanden sind ist es umso wichtiger, dass hier keine Dauerparker stehen.
Dies könnte ebenfalls
mit Beschilderung als Parkplatz mit Zusatzzeichen Parkscheibe 30 min und 2
Stellplätze gewährleistet werden.
Dauerparken wäre
dann dort auf diesen 2 Stellplätzen nicht mehr erlaubt.
Im Zuge einer
anstehenden Prüfung der Erweiterung der 20 Zone um die Coburger Str., Austraße
und Ernststraße wird das gesamte Parkkonzept in diesen Straßen gesondert mit
geprüft.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, die beiden Stellplätze in der Einbahnstraße Coburger Str. vor dem Handyladen als Kurzparkzone mit Parkscheibe 30 min zu beschildern.
Auf den restlichen, gekennzeichneten Parkplätzen in der Coburger Str. gilt nach wie vor die Zonen – Kurzparkregelung 1 h – Mo – Fr 8:00 – 18:00 und Sa 8:00 – 12:00 Uhr.