3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg nimmt von der erstellten 1. qualifizierten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Solarpark Birkig II“ im Maßstab M 1:1.000 in der Fassung vom 22.06.2022 Kenntnis. Weiterhin wird die Stadtplanung beauftragt, mit dem Büro IVS auf Grundlage dieses Entwurfes die notwendigen Unterlagen zur frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung fertig zu stellen. Anschließend ist der Bebauungsplanentwurf auf die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit und für die Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen entsprechend öffentlich auszulegen. |