3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschluss
Der Bausenat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Sonnefeld-West III – An der Frohnlacher Straße“ der Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg, keine Bedenken. |