Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Richard Peschel erklärt ausführlich den geplanten Kirchentausch.

 

Im Anschluss informiert der Vorsitzende die anwesenden Damen und Herren Stadträte über den umfangreichen Fragekatalog von Stadtrat Wolfgang Rebhan der am Sonntag, 03.07.2022 in der Stadtverwaltung per E-Mail eingegangen sei. Durch das schnelle zuarbeiten von Kollegen aus der Verwaltung, Pfarrer Michael Meyer zu Hörste und des anwesenden Rainer Matterns (Leiter des Evang.-Luth. Dekanat Coburg) sei es möglich die Fragen in dieser Sitzung zu beantworten. Die Fragen und Antworten werden von Oberbürgermeister Frank Rebhan verlesen.

 

Zu den Fragen unter I.

 

1.    Hat sich durch den Antrag von Stadtrat Dominik Heike und er öffentlichen Behandlung bereits erledigt.

 

2.    Die Frage zu Nr. 2 wurde durch das Rechtsamt der Stadt Coburg geprüft. Der Art. 49 sowie die Erläuterung sind ebenfalls als Anlage der Niederschrift beigefügt. Fazit, der 2. Bürgermeister Martin Stingl ist nicht persönlich Beteiligt. Hinzukommt das er zum jetzigen Zeitpunkt nicht anwesend ist.

 

Stadtrat Wolfgang Rebhan sei noch nicht davon überzeugt, dass der Platz in der Auferstehungskirche gebraucht werde. Er möchte konkrete Zahlen, inwieweit sich die Stadt für Trauerfeiern konfessionsloser Verstorbener veranlasst sehe, derart viel Raum zu unterhalten. Die Aussegnungshalle könne doch auch ertüchtigt werden.

 

Oberbürgermeister verliest die Kirchenaustritte in Neustadt. Rund 1/3 der Bevölkerung in Neustadt ist konfessionslos, Tendenz steigend. Um die Trauerhalle nutzen zu können, müsste diese komplett entkernt werden. Dies sei mit sehr hohen Kosten verbunden, da unteranderem auch der Denkmalschutz zu beachten sei. Eine Renovierung oder ein Neubau würde in die Friedhofsgebühren mit einkalkuliert werden, dadurch gebe es einen deutlichen Anstieg.

 

Rainer Mattern erklärt, dass die Kirche im Friedhof nicht durch den Friedhof refinanziert werden könne. Die Kirche könne auch nicht als Ertragsobjekt gewertet werden auch deshalb, weil der Friedhof der Stadt Neustadt gehöre. Ein Tausch sei gleichwertig, wenn sich beide Tauschpartner einig seien. Eine Sanierung von Gebäuden ist sehr teuer, dass sei ein Problem bei vielen Institutionen, Vereinen und Kommunen. Er habe Verständnis, dass eine Trennung von einem Gebäude natürlich schmerzlich sei. Man müsse sich aber auch die Frage stellen, muss man alles erhalten was einmal war?

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan verliest das Kommentar Pfarrer Michael Meyer zu Hörste:

 

„Inhaltlich will ich nur zu zwei Dingen etwas sagen, das ist auch zitierfähig:

 

1. Die Kirche steht nach Auskunft der Landeskirche mitsamt ihrem Inventar unter Denkmalschutz. Sprich, ich sehe keine Nutzungsänderung. Dir Kirche bleibt als Kirche erkennbar und wird als Kirche genutzt. Außerdem wird sie mitsamt Inventar übergeben. Die christliche Symbolik bleibt erhalten, was auch in anderen Aussegnungshallen keine Problematik darstellt. 

 

2. Die Aussegnungshalle auf dem Friedhof bietet für mich als Pfarrer bereits jetzt schon 

 aufgrund ihrer Größe nicht einmal für Bestattungen in aller Stille einen würdigen Rahmen. Außerdem kann ich nicht feststellen, dass diese Trauerfeiern signifikant zunehmen. Die letzten beide Jahre können hier nicht der Maßstab sein. Hier ist die Stadt so oder so gefordert, sollte sich die Kirchengemeinde in Zukunft - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - verweigern, Trauerfeiern außerhalb des Arbeitskreises christlicher Kirchen, zuzulassen.“

 

Die Anfragen von Stadtrat Wolfgang Rebhan und die in der Sitzung verlesene Antworten sind als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Stadtrat Dominik Heike beanstandet, dass die Kostenanfragen in den vergangenen Monaten unbeantwortet blieben. Aufgrund dessen könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende ist verärgert über die Aussage, denn schließlich sei vor einem Jahr der Kirchentausch im Verwaltungssenat und Stadtrat ausführlich beraten und beschlossen worden. Die Untersuchungsergebnisse eines Fachbüros wurden damals vorgetragen. Das Gutachten hätte jederzeit von den Stadträten angefordert werden können. Dies jetzt zu kritisieren sei ein dicker Hund.

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt seinen am 26.07.2021 gefassten Beschluss wie folgt zu ändern:

 

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen kirchlichen Aufsichtsbehörde, mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchenstiftung Neustadt b. Coburg einen Tauschvertrag zu schließen. Dabei soll das Flurstück Nr. 58/3, Gemarkung Höhn gegen das Flurstück Nr. 483, Gemarkung Neustadt mitsamt aufstehender Kirche (Bergkirche/Auferstehungskirche) getauscht werden.

 

Da die Grundstücke jeweils wertgleich sind, wird keine Tauschaufgabe geschuldet. Die Kirchenstiftung hat sich dazu zu verpflichten den erforderlichen Entwidmungsakt mitsamt der zur Wirksamkeit der Entwidmung erforderlichen kirchenaufsichtlichen Genehmigung bis spätestens 01.03.2023 der Stadt nachzuweisen. Zugunsten der Stadt ist ein entsprechendes Rücktrittsrecht im abzuschließenden Tauschvertrag vorzusehen, sollte die kirchenaufsichtliche Genehmigung nicht zu vorgenannten Datum vorgelegt werden können. Zur Sicherung der Versorgungsleitungen auf dem FlSt. 58/3, Gemarkung Höhn ist zugunsten der Stadt eine Dienstbarkeit einzutragen.