Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Gehrenstraße gibt es im Kurvenbereich beim Autohandel Sichtprobleme im Begegnungsverkehr.

Zudem beschweren sich auch Anwohner immer wieder wegen parkenden Autos gegenüber den Grundstückszufahrten.

 

Die Gehrenstraße ist auf Tempo 30 beschränkt und auch der Verkehrsdurchlauf liegt bei rund 900 KfZ / täglich eher im unteren bis mittleren Messbereich.

Dennoch fahren auch größere Fahrzeuge wie z.B. aus der Landwirtschaft oder Lkws regelmäßig dort.

Im Kurvenbereich kommt es so zu unübersichtlichen Begegnungsfällen.

 

Durch ein eingeschränktes Parkverbot ab Hausnummer 41 bis Hausnummer 37 könnte die Verkehrssicherheit dort wesentlich verbessert werden.

Ein Parken wäre dann dort nicht gänzlich untersagt, sondern es könnte in diesem Bereich auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite geparkt werden, was aktuell eigentlich niemand macht.

Auch Ladegeschäfte bleiben weiterhin zulässig.

 

Durch den Parkversatz entstehen in der Kurve eine bessere Sicht und auch insgesamt langsamere Geschwindigkeiten.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, in der Gehrenstraße ab Hausnummer 41 bis Hausnummer 37 in Fahrtrichtung Waldfriedensee Parkverbot zu erlassen.