2. Sachverhalt
In der Gehrenstraße
gibt es im Kurvenbereich beim Autohandel Sichtprobleme im Begegnungsverkehr.
Zudem beschweren
sich auch Anwohner immer wieder wegen parkenden Autos gegenüber den
Grundstückszufahrten.
Die Gehrenstraße ist
auf Tempo 30 beschränkt und auch der Verkehrsdurchlauf liegt bei rund 900 KfZ /
täglich eher im unteren bis mittleren Messbereich.
Dennoch fahren auch
größere Fahrzeuge wie z.B. aus der Landwirtschaft oder Lkws regelmäßig dort.
Im Kurvenbereich
kommt es so zu unübersichtlichen Begegnungsfällen.
Durch ein
eingeschränktes Parkverbot ab Hausnummer 41 bis Hausnummer 37 könnte die
Verkehrssicherheit dort wesentlich verbessert werden.
Ein Parken wäre dann
dort nicht gänzlich untersagt, sondern es könnte in diesem Bereich auf der
gegenüberliegenden Fahrbahnseite geparkt werden, was aktuell eigentlich niemand
macht.
Auch Ladegeschäfte
bleiben weiterhin zulässig.
Durch den
Parkversatz entstehen in der Kurve eine bessere Sicht und auch insgesamt
langsamere Geschwindigkeiten.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, in der Gehrenstraße ab Hausnummer 41 bis Hausnummer 37 in Fahrtrichtung Waldfriedensee Parkverbot zu erlassen.