Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 0, Befangen: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. B-075/22 wegen Neubau einer Logistikimmobilie mit Außenanlagen auf den Flurstücken Nrn. 2778/1 und 2816/2 der Gem. Neustadt b. Coburg wird zugestimmt.

 

Die Baugenehmigung kann unter den Auflagen und Bedingungen der Baugenehmigungsbehörde und der Fachstellen und Fachämter entsprechend den v. g. Ausführungen in der Beschlussvorlage erteilt werden.

 

Die Baugenehmigungsbehörde führt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Nachbarbeteiligung durch.