Der Vorsitzende erklärt, die Gebührenanpassung wie vom Verwaltungssenat empfohlen und beschlossen wurde, auf nächstes Jahr zu verschieben.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Die Stadt Neustadt b. Coburg verzichtet in diesem Jahr auf die eigentlich
notwendige Erhöhung angesichts der Gebührenneukalkulation in den städtischen
Kindergärten und verschiebt das Ganze um ein Jahr.