Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

1. Sachverhalt

 

Die geplanten Sitzungstermine des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses für das Jahr 2023 werden verlesen:

 

Dienstag, 24.01.2023

Dienstag, 14.03.2023

Dienstag, 25.04.2023

Dienstag, 25.07.2023

Dienstag, 19.09.2023

Dienstag, 24.10.2023

Dienstag, 28.11.2023

 

Die anvisierten Termine können sich in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit etwaig dringend einzuschiebender Sitzungen kurzfristig ändern.

 

Sitzungsbeginn ist in der Regel 16:30 Uhr, wenn der Umfang der Tagesordnung nicht einen vorherigen Beginn erfordert.

 

Sitzungsort im Regelfall: kultur.werk.stadt.

 

Wird eine Hybrid-Sitzung gewünscht, muss dies durch das/die Senatsmitglied/er mit Erhalt der Einladung zur nächsten Sitzung bei der Verwaltung beantragt werden, um die Senatsverlegung in den Großen Sitzungssaal des Rathauses noch rechtzeitig organisieren zu können. Die Senatsmitglieder werden im Anschluss über die Raumverlegung per E-Mail informiert.

 

Der Senatsvorsitzende weist zudem auf Folgendes hin:

Wenn bei Vielfachbelegung der kultur.werk.stadt Umbauarbeiten für den Veranstaltungssaal zeitlich nicht möglich sind, findet die Sitzung im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt.

Die Senatsmitglieder werden über die Raumverlegung per E-Mail informiert.

 


2. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1.    Die vorliegende Terminliste wird als Planungsgrundlage für die Senatssitzungen im Jahr 2023 herangezogen.

2.    Die ausgewiesenen Termine sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Sitzungskalender einzutragen.

3.    Die benannten Termine sind im Regelfall zu halten. Bei begründetem Bedarf können Termine entfallen bzw. verlegt werden oder kurzfristig Zusatzsitzungen einberufen werden.

4.    Sitzungsort ist in der Regel die kultur.werk.stadt, es sei denn,

a)    rechtzeitig vorher wird eine Hybrid-Sitzung beantragt.

b)    Umbauarbeiten für den Veranstaltungssaal sind wegen Vielfachbelegung zeitlich nicht möglich.