Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der im Rahmen der formlosen Anfrage BV-Nr. X-172/21 angefragten Tekturplanung des Architekten Martin Günzel bzgl. Errichtung eines Kniestockes von 50 cm Höhe und eines Satteldaches mit ca. 45° Dachneigung sowie Dachgauben für die Kinderzimmer, wird vom Grundsatz her zugestimmt.

Vorbehaltlich der Einreichung formgerechter Bauantragsunterlagen und Eingabepläne besteht Einvernehmen, sofern das Dach mit Dachziegeln/Betondachsteinen in ortsüblicher Farbgebung eingedeckt und die Dachgauben gegenüber dem Hauptdach untergeordnet hergestellt werden (Anteil an der Hauptdachfläche 1/3 bis max. 2/5).

Die übrigen baurechtlichen Vorgaben insbesondere entsprechend dem E-Mail des Bauamtes vom 24.06.2022 bzgl. der Einhaltung bzw. des Nachweises von Abstandsflächen wie auch der Sicherung des zweiten Fluchtweges aus dem neuen Dachgeschoss sind einzuhalten.