3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der im Rahmen der formlosen Anfrage BV-Nr. X-172/21
angefragten Tekturplanung des Architekten Martin Günzel bzgl. Errichtung eines
Kniestockes von 50 cm Höhe und eines Satteldaches mit ca.
45° Dachneigung sowie Dachgauben für die Kinderzimmer, wird vom Grundsatz
her zugestimmt.
Vorbehaltlich der Einreichung formgerechter Bauantragsunterlagen und
Eingabepläne besteht Einvernehmen, sofern das Dach mit
Dachziegeln/Betondachsteinen in ortsüblicher Farbgebung eingedeckt und die
Dachgauben gegenüber dem Hauptdach untergeordnet hergestellt werden (Anteil an
der Hauptdachfläche 1/3 bis max. 2/5).
Die übrigen baurechtlichen Vorgaben insbesondere entsprechend dem E-Mail des
Bauamtes vom 24.06.2022 bzgl. der Einhaltung bzw. des Nachweises von
Abstandsflächen wie auch der Sicherung des zweiten Fluchtweges aus dem neuen
Dachgeschoss sind einzuhalten.