3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplan „Hinterer Mahnberg“ der
Stadt Rödental keine
Bedenken. |