Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Schützenweg“, im Ortsteil Großgarnstadt, der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg keine Bedenken.