2. Sachverhalt
Der Einbahnstraße Freytagweg
wurde seit einigen Monaten für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.
In solchen, engen
Straßen sind dann gegenseitige Rücksichtnahme und Ausweichen mit kurzem Warten
zum Durchlassen des Radverkehrs notwendig.
Im „vorderen“
Freytagweg gibt es bereits drei Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr durch
Grenzmarkierungen (Zick Zack Linien) bei den Feuerwehrzufahrten.
Zwischen der
Einmündung zur Jean-Paul-Allee und der Kurzparkzone fehlt noch eine kurze
Begegnungsfläche.
Einige Personen
haben uns darauf hingewiesen, dass die Autofahrer dort nicht ausweichen können
und Radfahrer absteigen und auf der Wiese warten müssen.
Dies muss bereinigt
werden.
Ordnungsamt und
Polizei schlagen vor, direkt vor der Kurzparkzone eine Begegnungsfläche von
zusätzlich knapp 20 m mit Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot) freizuhalten.
Hier wäre dann auch
der kleine Kurvenbereich gut einsehbar.
Auf den beigefügten
Planauszug in der Anlage wird verwiesen.
Im Verlauf der Straße
ist linksseitig eine Lieferzone baulich eingerichtet gewesen, die nicht
zwingend benötigt wird.
Hier sind gegenüber
der früheren Parkregelung drei zusätzliche Stellplätze geschaffen worden.
Zudem steht der
eigentlich für den Freytagweg geschaffene, große Parkplatz gegenüber der
Tankstelle zur Verfügung.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, im Freytagweg vor der Kurzparkzone auf circa 20 m Länge ein Parkverbot anzuordnen, damit der Begegnungsverkehr PkW / Radfahrer dort stattfinden kann.