Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Der Einbahnstraße Freytagweg wurde seit einigen Monaten für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

In solchen, engen Straßen sind dann gegenseitige Rücksichtnahme und Ausweichen mit kurzem Warten zum Durchlassen des Radverkehrs notwendig.

 

Im „vorderen“ Freytagweg gibt es bereits drei Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr durch Grenzmarkierungen (Zick Zack Linien) bei den Feuerwehrzufahrten.

Zwischen der Einmündung zur Jean-Paul-Allee und der Kurzparkzone fehlt noch eine kurze Begegnungsfläche.

Einige Personen haben uns darauf hingewiesen, dass die Autofahrer dort nicht ausweichen können und Radfahrer absteigen und auf der Wiese warten müssen.

Dies muss bereinigt werden.

 

Ordnungsamt und Polizei schlagen vor, direkt vor der Kurzparkzone eine Begegnungsfläche von zusätzlich knapp 20 m mit Parkverbot (eingeschränktes Haltverbot) freizuhalten.

Hier wäre dann auch der kleine Kurvenbereich gut einsehbar.

 

Auf den beigefügten Planauszug in der Anlage wird verwiesen.

 

Im Verlauf der Straße ist linksseitig eine Lieferzone baulich eingerichtet gewesen, die nicht zwingend benötigt wird.

Hier sind gegenüber der früheren Parkregelung drei zusätzliche Stellplätze geschaffen worden.

Zudem steht der eigentlich für den Freytagweg geschaffene, große Parkplatz gegenüber der Tankstelle zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, im Freytagweg vor der Kurzparkzone auf circa 20 m Länge ein Parkverbot anzuordnen, damit der Begegnungsverkehr PkW / Radfahrer dort stattfinden kann.