Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In Neustadt b. Coburg gibt es 104 Bushaltestellen, wovon 98 im öffentlichen Linienverkehr bedient werden.

Bei circa 50 Haltestellen wären grundsätzlich Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Umbau auch mit Unterstellmöglichkeiten gegeben, da die Haltestellen auch an Wochenenden bedient werden. Sie werden aber unterschiedlich stark frequentiert, so dass für deutliche weniger als die Hälfte möglicherweise auch ein Bedarf gesehen werden kann.

Barrierefrei ausgebaut mit Hochbord und taktilen Leitstreifen sind derzeit lediglich 6 Haltestellen.

Diese Zahlen zeigen einen gewissen Handlungsbedarf, mittel- und langfristig für die nächsten Jahre.

Bisher wurde die Problematik noch nicht mit Konzept angegangen.

Wir halten es für dringend notwendig, durch Erstellen einer Prioritätenliste nach und nach je nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt mittel- bis langfristig den barrierefreien Umbau zumindest bei den stärker frequentierten Bushaltestellen voranzutreiben.

Bei der Frequentierung greifen wir auf Fahrgastzählungen der OVG Sonneberg zurück.

 

Hierbei erstellt die Stadt zunächst einen Vorschlag, welche Haltestellen mit welchem Aufwand mit entsprechender Priorität (z.B. 1 – 4) barrierefrei umgebaut werden sollen.

Diese Prioritätenliste wäre dann im nächsten Jahr im Verkehrssenat zu entscheiden.

Erste Haushaltsmittel wären dann ggf. erst im Haushalt für 2024 einzuplanen.

 

Als Haltestellen für einen Umbau kommen (unverbindlich und noch nicht abschließend geprüft) z.B. in Betracht:

 

-       Arnoldplatz (definitiv Priorität 1 als zentrale Bushaltestelle mit Umstieg)

-       Bahnhof

-       Freizeitpark

-       Märchenbad

-       Frankenhalle

-       Rathaus

-       Schule Am Moos

-       Schule Heubischer Str.

-       Schule Wildenheid

-       Hölderlinstraße

-       Haarbrücken Coburger Str.

-       Lenaustr. Am Moos

-       Am Moos Kath. Kindergarten

-       ….

 

Für Hochbord und taktile Leitstreifen werden bisher kalkuliert: circa 20.000 €

Für Hütte:                                                                                   circa 10.000 €

Zuschussmöglichkeit über Regierung von Oberfranken: 50 % der förderfähigen Kosten

 

Für die Verwaltung ist zunächst die Meinung im Verkehrssenat wichtig, ob wir das mit Konzept angehen sollen.

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den sukzessiven, barrierefreien Ausbau von stark frequentierter Bushaltestellen in Form einer Prioritätenliste zu erarbeiten und dem Verkehrssenat zur Entscheidung wiedervorzulegen.