2. Sachverhalt
In Neustadt b.
Coburg gibt es 104 Bushaltestellen, wovon 98 im öffentlichen Linienverkehr
bedient werden.
Bei circa 50
Haltestellen wären grundsätzlich Fördermöglichkeiten für den barrierefreien
Umbau auch mit Unterstellmöglichkeiten gegeben, da die Haltestellen auch an
Wochenenden bedient werden. Sie werden aber unterschiedlich stark frequentiert,
so dass für deutliche weniger als die Hälfte möglicherweise auch ein Bedarf
gesehen werden kann.
Barrierefrei
ausgebaut mit Hochbord und taktilen Leitstreifen sind derzeit lediglich 6
Haltestellen.
Diese Zahlen zeigen
einen gewissen Handlungsbedarf, mittel- und langfristig für die nächsten Jahre.
Bisher wurde die
Problematik noch nicht mit Konzept angegangen.
Wir halten es für
dringend notwendig, durch Erstellen einer Prioritätenliste nach und nach je
nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt mittel- bis langfristig den
barrierefreien Umbau zumindest bei den stärker frequentierten Bushaltestellen
voranzutreiben.
Bei der
Frequentierung greifen wir auf Fahrgastzählungen der OVG Sonneberg zurück.
Hierbei erstellt die
Stadt zunächst einen Vorschlag, welche Haltestellen mit welchem Aufwand mit
entsprechender Priorität (z.B. 1 – 4) barrierefrei umgebaut werden sollen.
Diese
Prioritätenliste wäre dann im nächsten Jahr im Verkehrssenat zu entscheiden.
Erste
Haushaltsmittel wären dann ggf. erst im Haushalt für 2024 einzuplanen.
Als Haltestellen für
einen Umbau kommen (unverbindlich und noch nicht abschließend geprüft) z.B. in
Betracht:
-
Arnoldplatz
(definitiv Priorität 1 als zentrale Bushaltestelle mit Umstieg)
-
Bahnhof
-
Freizeitpark
-
Märchenbad
-
Frankenhalle
-
Rathaus
-
Schule
Am Moos
-
Schule
Heubischer Str.
-
Schule
Wildenheid
-
Hölderlinstraße
-
Haarbrücken
Coburger Str.
-
Lenaustr.
Am Moos
-
Am Moos
Kath. Kindergarten
-
….
Für Hochbord und
taktile Leitstreifen werden bisher kalkuliert: circa 20.000 €
Für Hütte:
circa 10.000 €
Zuschussmöglichkeit
über Regierung von Oberfranken: 50 % der förderfähigen Kosten
Für die Verwaltung
ist zunächst die Meinung im Verkehrssenat wichtig, ob wir das mit Konzept
angehen sollen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den sukzessiven, barrierefreien Ausbau von stark frequentierter Bushaltestellen in Form einer Prioritätenliste zu erarbeiten und dem Verkehrssenat zur Entscheidung wiedervorzulegen.